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Kollektives geistiges Eigentum in globalisierten Zeiten
Diese Musik gehört uns!

Alle Länder, die am Welthandel teilnehmen wollen, werden zu einem Mindeststandard des Schutzes geistigen Eigentums verpflichtet: das sah das 1994 ausgehandelte TRIPS-Abkommen vor. Die konkreten Vorgaben dienen aber vor allem der transnationalen Musikindustrie, die sich einen besseren Zugriff auf nationale Märkte wünscht. Welchen Stellenwert hat in dieser globalen Ordnung jene Musik, die ein kollektives geistiges Eigentum darstellt, die also in einer und durch eine Gemeinschaft entsteht?

Von Thomas Beimel | 20.04.2015
    Schon vor über 40 Jahren begannen Länder wie Tunesien oder Bolivien, kollektives geistiges Eigentum gesetzlich zu schützen. Der schwedische Musikwissenschaftler Krister Malm, seit Jahrzehnten mit diesem Thema befasst, berichtet als Zeitzeuge von dem sich weltweit formierenden Widerstand gegen ein rein merkantiles Verständnis von Urheberrecht, das den Wert kollektiver Praktiken ignoriert. Adrian lorgulescu, Präsident der rumänischen Organisation zum Schutz musikalischer Autorenrechte, und die Ethnomusikologin Speranþa Rãdulescu erläutern die Schwierigkeiten, Urheberrechte in einem europäischen Land zu verteidigen, in dem noch kollektive musikalische Praktiken gepflegt werden. Für die breite Öffentlichkeit geht es auch um einen möglichst freien Austausch von Informationen. Samy Ben Redjeb, Chef des Labels Analog Africa, erklärt die praktischen Möglichkeiten, auf faire Weise interkontinental Urheberrechte zu verhandeln.