Ressel: " Zum Beispiel im Maschinenbau. Wenn wir Leute von BASF, Degussa oder dergleichen gewinnen können, auch junge Leute, die bereits in Managementpositionen sind mit außertariflichen Gehältern - die können wir nicht adäquat besolden hier bei uns. Und da wird es in der Zukunft sicherlich für uns hier in Stuttgart und an allen anderen Standorten mit großen technischen Universitäten Probleme geben. "
Die deutschen Hochschulen können, was die Besoldung ihrer Professoren angeht, nicht konkurrieren - mit der Wirtschaft nicht und auch nicht mit vielen Hochschulen im Ausland. Das ist auch die Erfahrung von Ute Mackenstedt, Professorin für Parasitologie an der Universität Hohenheim und als Prorektorin auch mit dabei, wenn es um Berufungsverfahren geht:
" Wenn Sie jemanden aus der Schweiz holen wollen, das ist schier unmöglich. Die haben dort Gehälter, da können wir in Deutschland von träumen. "
Vor gut drei Jahren wurde in Deutschland die sogenannte W-Besoldung eingeführt, also der Wissenschaftstarifvertrag. Die Professoren bekommen danach ein Grundgehalt, das abhängig von der Besoldungsstufe zwischen knapp 3500 für W1-Professoren und rund 5000 Euro für W3-Professoren liegt. Einen Aufstieg nach Dienstalter gibt es nicht mehr. Dafür sind leistungsbezogene Zulagen möglich - allerdings begrenzt, denn die Personalausgaben an den Hochschulen sind nach oben gedeckelt. Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg will deshalb den sogenannten Kombilohn für Professoren einführen, eine Art Gehaltsfonds, in den Wirtschaftsunternehmen oder vermögende Privatpersonen einzahlen können, unabhängig von konkreten Forschungsprojekten. Die Hochschulen müssten sich selbständig um solche Sponsoren kümmern - und könnten dann mithilfe des Fonds Gehälter zum Beispiel für Wunschkandidaten aus der Wirtschaft aufstocken. Bestimmte Fächer wären da - voraussichtlich - im Vorteil:
" Wer hat das Interesse, welche Professoren zu gewinnen und wo gibt es eine enge Marktlage. Und gibt es überall dort, wo wir Konkurrenz haben im internationalen Bereich, wo wir vor allem die Konkurrenz aus der Wirtschaft haben. Das ist im Bereich Ingenieurwissenschaften so, teilweise bei Naturwissenschaften, teilweise bei den Rechtswissenschaften. Es kann aber auch sein, dass ein Germanist ein hohes Angebot bekommt, das ist da nur seltener der Fall. "
Die Befürchtung mancher Professoren, dass mit dem Kombilohn die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre gefährdet sei, weist Frankenberg zurück. Die Unternehmen zahlten ja in einen allgemeinen Fonds der Hochschule ein, unabhängig von konkreten Drittmittelprojekten.
Im Prinzip mache Baden-Württemberg hier einen Schritt in die richtige Richtung, glaubt Bernhard Kempen vom Deutschen Hochschulverband. Die Zeit dränge, die deutschen Hochschulen hätten längst ein massives Nachwuchsproblem bei den Professorenposten. Der Staat dürfe sich dabei aber nicht aus der Verantwortung stehlen:
" Er kann das nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen, ob die Wirtschaft willens ist, finanzielle Beträge zur Verfügung zu stellen, sondern hier ist der Staat in der Verantwortung. Das darf nicht eine Entlastungsstrategie sein, sondern es muss letzten Endes ein Zusatzgeschäft sein, was hier zugunsten der Universitäten betrieben wird. "
Der Deutsche Hochschulverband will erreichen, dass die Grundgehälter für Professoren insgesamt hinaufgesetzt werden. Eine entsprechende Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof ist gerade gescheitert, in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hessen soll die Entscheidung noch in diesem Jahr fallen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den sogenannten Kombilohn sollen in Baden-Württemberg bis Frühjahr 2009 geschaffen sein. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart, hofft sehr, dass es klappt und er den künftigen Berufungsverfahren etwas optimistischer entgegen blicken kann:
" Es muss kommen. Wenn wir die besten Köpfe gewinnen wollen, müssen wir in der Lage sein, auch hier adäquate Gehälter zu zahlen, deswegen muss diese Gesetzesänderung kommen. "
Die deutschen Hochschulen können, was die Besoldung ihrer Professoren angeht, nicht konkurrieren - mit der Wirtschaft nicht und auch nicht mit vielen Hochschulen im Ausland. Das ist auch die Erfahrung von Ute Mackenstedt, Professorin für Parasitologie an der Universität Hohenheim und als Prorektorin auch mit dabei, wenn es um Berufungsverfahren geht:
" Wenn Sie jemanden aus der Schweiz holen wollen, das ist schier unmöglich. Die haben dort Gehälter, da können wir in Deutschland von träumen. "
Vor gut drei Jahren wurde in Deutschland die sogenannte W-Besoldung eingeführt, also der Wissenschaftstarifvertrag. Die Professoren bekommen danach ein Grundgehalt, das abhängig von der Besoldungsstufe zwischen knapp 3500 für W1-Professoren und rund 5000 Euro für W3-Professoren liegt. Einen Aufstieg nach Dienstalter gibt es nicht mehr. Dafür sind leistungsbezogene Zulagen möglich - allerdings begrenzt, denn die Personalausgaben an den Hochschulen sind nach oben gedeckelt. Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg will deshalb den sogenannten Kombilohn für Professoren einführen, eine Art Gehaltsfonds, in den Wirtschaftsunternehmen oder vermögende Privatpersonen einzahlen können, unabhängig von konkreten Forschungsprojekten. Die Hochschulen müssten sich selbständig um solche Sponsoren kümmern - und könnten dann mithilfe des Fonds Gehälter zum Beispiel für Wunschkandidaten aus der Wirtschaft aufstocken. Bestimmte Fächer wären da - voraussichtlich - im Vorteil:
" Wer hat das Interesse, welche Professoren zu gewinnen und wo gibt es eine enge Marktlage. Und gibt es überall dort, wo wir Konkurrenz haben im internationalen Bereich, wo wir vor allem die Konkurrenz aus der Wirtschaft haben. Das ist im Bereich Ingenieurwissenschaften so, teilweise bei Naturwissenschaften, teilweise bei den Rechtswissenschaften. Es kann aber auch sein, dass ein Germanist ein hohes Angebot bekommt, das ist da nur seltener der Fall. "
Die Befürchtung mancher Professoren, dass mit dem Kombilohn die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre gefährdet sei, weist Frankenberg zurück. Die Unternehmen zahlten ja in einen allgemeinen Fonds der Hochschule ein, unabhängig von konkreten Drittmittelprojekten.
Im Prinzip mache Baden-Württemberg hier einen Schritt in die richtige Richtung, glaubt Bernhard Kempen vom Deutschen Hochschulverband. Die Zeit dränge, die deutschen Hochschulen hätten längst ein massives Nachwuchsproblem bei den Professorenposten. Der Staat dürfe sich dabei aber nicht aus der Verantwortung stehlen:
" Er kann das nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen, ob die Wirtschaft willens ist, finanzielle Beträge zur Verfügung zu stellen, sondern hier ist der Staat in der Verantwortung. Das darf nicht eine Entlastungsstrategie sein, sondern es muss letzten Endes ein Zusatzgeschäft sein, was hier zugunsten der Universitäten betrieben wird. "
Der Deutsche Hochschulverband will erreichen, dass die Grundgehälter für Professoren insgesamt hinaufgesetzt werden. Eine entsprechende Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof ist gerade gescheitert, in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hessen soll die Entscheidung noch in diesem Jahr fallen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den sogenannten Kombilohn sollen in Baden-Württemberg bis Frühjahr 2009 geschaffen sein. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart, hofft sehr, dass es klappt und er den künftigen Berufungsverfahren etwas optimistischer entgegen blicken kann:
" Es muss kommen. Wenn wir die besten Köpfe gewinnen wollen, müssen wir in der Lage sein, auch hier adäquate Gehälter zu zahlen, deswegen muss diese Gesetzesänderung kommen. "