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Arbeitsentgelt
Kommission schlägt Mindestlohn von 12,41 vor

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll Anfang 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde steigen.

    Eine Friseurin in einem Friseursalon nimmt einer Kundin Lockenwickel aus den Haaren.
    Der gesetzliche Mindestlohn gilt branchenübergreifend (picture alliance / dpa / Tom Weller)
    Das schlug die von der Regierung eingesetzte Mindestlohn-Kommission vor. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden.
    Die Entscheidung fiel zum ersten Mal nicht im Konsens, sondern per Mehrheit gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite. Die Vorsitzende der Kommission, Schönefeld, sagte, die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen. Die Gewerkschaften forderten eine Erhöhung auf mindestens 13,50 Euro.
    Der Vorschlag benötigt noch die Zustimmung der Bundesregierung per Verordnung.
    In der Mindestlohnkommission sitzen Vertreter von Unternehmen und Gewerkschaften sowie der Wissenschaft. Sie gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung ab. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung einmalig den Mindestlohn ohne die Kommission erhöht. Seit dem 1. Oktober liegt er bei zwölf Euro.
    Diese Nachricht wurde am 26.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.