Freitag, 19. April 2024

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Frankreich
Kommt die Rentenreform oder nicht? Verfassungsrat gibt Entscheidung bekannt

Seit Monaten streitet Frankreich um die Rentenreform. Am Abend gibt der Verfassungsrat, der "Conseil constitutionnel" nun bekannt, ob die Änderungen des Rentensystems im Einklang mit der französischen Verfassung sind. Ein Überblick.

14.04.2023
    Ein Demonstrationszug in Paris, im Vordergrund des Bildes reste eines Brandes und ein liegendes Absperrgitter.
    In Frankreich kommt es bei den Protesten gegen die Rentenreform seit Tagen zu Ausschreitungen. (dpa / picture alliance / Gerard Cambon )
    Das französische Parlament hat die Änderungen bereits beschlossen. Frankreichs Präsident Macron will, dass sie bis zum Ende des Jahres in Kraft tritt. Nach den vielen Debatten und Protesten haben aber sowohl Premierministerin Borne als auch Abgeordnete und Senatoren den Verfassungsrat gebeten, die Reform zu prüfen. Die Abgeordneten kritisieren zum Beispiel, dass die Regierung die Reform in einem Haushaltstext verpackt und die Debattenzeit verkürzt hatte.

    Was ist der Verfassungsrat?

    Der Verfassungsrat ist der oberste Hüter der französischen Verfassung. Er besteht aus neun Richterinnen und Richtern (sechs Männer, drei Frauen). Zu dem Rat zählen unter anderem die früheren Premierminister Fabius und Juppé. Dem Sender France Info zufolge hat der Conseil constitutionnel seit seiner Gründung 1958 nur 17 Gesetze komplett kassiert.

    Mögliche Entscheidungen des Verfassungsrats

    Das Gremium kann die Rentenreform für verfassungskonform erklären oder sie ganz oder in Teilen kippen. Dass er sie in Gänze für verfassungswidrig erklärt gilt als unwahrscheinlich. Sollte das doch geschehen, wäre die Reform gescheitert. Dann könnte die Regierung theoretisch versuchen, die Rentenänderungen in anderer Form auf den Weg zu bringen.
    Sollte der Verfassungsrat bestimmte Passagen streichen, müsste Macron vorerst auf diese verzichten, könnte den Rest der Reform aber offiziell durchsetzen. Die gestrichenen Passagen könnte die Regierung dann in einem neuen Arbeitsgesetz angehen.

    Entscheidung über ein Referendum

    Der Verfassungsrat entscheidet auch über ein mögliches Referendum zur Rentenreform. Damit wollen die Initiatoren das Renteneintrittsalter auf 62 Jahre deckeln. Auch wenn das Verfassungsgericht dafür grünes Licht gibt, würde die Reform erst einmal in Kraft treten. Die Initiatoren des Referendums hätten neun Monate Zeit, um knapp fünf Millionen Unterschriften zu sammeln, das Parlament könnte das Vorhaben dann ein halbes Jahr lang prüfen. Danach würde das Parlament abstimmen.
    Unsere Paris-Korrespondentin Christiane Kaess schätzt, dass das Vorhaben aufgrund dieses Ablaufs zum Scheitern verurteilt ist. Im Deutschlandfunk sagte sie, Präsident Macron werde wohl alles tun, um ein Referendum über die Rentenreform zu verhindern. Er denke an sein politisches Erbe und wolle als Reformer in die Geschichte eingehen.

    Die Rentenreform

    Bisher liegt das früheste Renteneintrittsalter mit einer vollen Rente in Frankreich bei 62 Jahren. Dafür müssen die Arbeitnehmer aber 42 Jahre lang eingezahlt haben. Erst mit 67 Jahren können Arbeitnehmer unabhängig von der Einzahldauer ohne Abschläge in Rente gehen. Das will die Regierung beibehalten, die Einzahldauer für die abschlagsfreie Rente aber auf 43 Jahre und das früheste Renteneintritssalter auf 64 Jahre erhöhen.
    Zudem sollen die meisten der ursprünglich 42 Rentensysteme der verschiedenen Branchen für alle künftigen Beschäftigten abgeschafft werden. Als soziale Ausgleichsmaßnahme sieht die Reform unter anderem die Anhebung der Mindestrente bei voller Beitragszeit auf 1.200 Euro vor. Diese Regel soll auch für Menschen gelten, die bereits ihre Rente beziehen.

    Mehrheit unterstützt Proteste

    Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Ifop unterstützen 62 Prozent der befragten Französinnen und Franzosen die Proteste oder hegen zumindest Sympathie dafür. Das sind elf Punkte mehr als im Januar. Außerdem sind 73 Prozent der Befragten für ein Referendum über die Reform.
    Diese Nachricht wurde am 14.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.