
In mehreren Kommunen stehen zudem Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide an. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wählen dürfen auch rund 400.000 EU-Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens sechs Wochen in Hessen gemeldet sind. Erstmals gilt das Wahlrecht auch für Wohnungslose. Dazu mussten sie sich bis zum 22. Februar in das Wählerverzeichnis ihrer Kommune eintragen lassen.
Diese Nachricht wurde am 15.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
