
Etwa 4,7 Millionen Menschen waren zur Teilnahme aufgerufen. Erstmals galt das Wahlrecht auch für Wohnungslose. Dazu mussten sie sich bis zum 22. Februar in das Wählerverzeichnis ihrer Kommune eintragen lassen. Zudem durften auch rund 400.000 EU‑ Ausländer ab 18 Jahren teilnehmen, die seit mindestens sechs Wochen in Hessen gemeldet sind.
Diese Nachricht wurde am 15.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
