
Hauptgeschäftsführer Landsberg sagte der "Stuttgarter Zeitung", es sei unverständlich, warum das Bundesverkehrsministerium bis heute keinen Entwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Punkt vorgelegt habe. Die Entscheidung, wo Tempo 30 sinnvoll angeordnet werden könne, sollte den Kommunen überlassen werden. Bundesverkehrsminister Wissing hatte im April erklärt, man habe bereits viele Möglichkeiten geschaffen, eine solche Geschwindigkeits-Begrenzung auf bestimmten Strecken und in Zonen leichter einzuführen. Auch sei man im Gespräch über eine Ausweitung.
Im Internet führt das Ministerium folgende Möglichkeiten auf, wo Kommunen bereits Tempo 30 anordnen können: in Wohngebieten, bei besonderen Gefahrenlagen, zum Lärmschutz, zum Schutz vor Abgasen oder rund um Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten. Derzeit gilt in Deutschland innerorts Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.