Auch deswegen hat das Kabinett beschlossen, den Föderalismus zu modernisieren. Danach soll die Rahmengesetzgebung wegfallen. Im Bildungs- und Wissenschaftswesen soll es eine saubere Trennung zwischen den Kompetenzen von Bund und Ländern geben. Spitzenforschung wird Sache des Bunds, also Institutionen wie die Max-Planck-Institute oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Länder sollen im Gegenzug den Hochschulbau autonom übernehmen. Damit folgt die Bundesregierung nicht den Vorschlägen des Wissenschaftsrats, der sich weiterhing für eine Aufteilung der Finanzierung von Hochschulbauten ausspricht. Auch von einem Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz hält der Generalsekretär des Wissenschaftsrats Wedig von Heyden wenig:
Wenn die Rahmengesetzgebungskompetenz entfiele, dann stünde es jedem einzelnen Land frei - und die Alternative wäre, dass die Länder ganz eigene Hochschulgesetze machen - zu entscheiden, ob es Studiengebühren will. Das wäre eine Konsequenz. Das mag ja auch sein, dass man sich über Finanzierung und größere Autonomie der Hochschulen landesweit Konkurrenz macht. Aber der Punkt ist: man muss bedenken, ob es nicht Sinn macht, auch für die Absolventen und Professoren, dass man sich auf gewisse einheitliche generelle Grundsätze verständigt. Und ob das andere Instrumentarium, das wir hätten, wenn eine Rahmengesetzgebungskompetenz entfiele, eine Vereinbarung nur zwischen den Ländern, das bringen kann, schwerfälliger Mechanismus, 16 Länder müssten sich verständigen, auch da sind gelinde gesagt Zweifel angebracht.
Im Hochschulbereich solle die Rahmengesetzgebung grundsätzlich beibehalten werden, rudert das Bundesbildungsministerium zurück. Vor allem das Verbot der Erststudiengebühren solle bundesweit fixiert bleiben, so ein Sprecher. Der Bonner Wissenschaftsjurist sieht gerade da die Bundespolitik in der Zwickmühle: "Wenn die Rahmengesetzgebungskompetenz abgeschafft ist, dann muss auch das Hochschulrahmengesetz aufgehoben werden, und dann gibt es keine Regelungskompetenz des Bundes mehr. Man kann die Rahmenkompetenz auch nicht aufrechterhalten, um einen einzigen Punkt regeln zu wollen wie das Verbot von Studiengebühren. Dann müsste Frau Ministerin Bulmahn erst einmal wissen, ob sie das überhaupt regeln darf. Denn das ist ja noch gar nicht über den Karlsruher Richtertisch hinweg und verfassungsrechtlich hoch umstritten."
Wenn die Rahmengesetzgebungskompetenz entfiele, dann stünde es jedem einzelnen Land frei - und die Alternative wäre, dass die Länder ganz eigene Hochschulgesetze machen - zu entscheiden, ob es Studiengebühren will. Das wäre eine Konsequenz. Das mag ja auch sein, dass man sich über Finanzierung und größere Autonomie der Hochschulen landesweit Konkurrenz macht. Aber der Punkt ist: man muss bedenken, ob es nicht Sinn macht, auch für die Absolventen und Professoren, dass man sich auf gewisse einheitliche generelle Grundsätze verständigt. Und ob das andere Instrumentarium, das wir hätten, wenn eine Rahmengesetzgebungskompetenz entfiele, eine Vereinbarung nur zwischen den Ländern, das bringen kann, schwerfälliger Mechanismus, 16 Länder müssten sich verständigen, auch da sind gelinde gesagt Zweifel angebracht.
Im Hochschulbereich solle die Rahmengesetzgebung grundsätzlich beibehalten werden, rudert das Bundesbildungsministerium zurück. Vor allem das Verbot der Erststudiengebühren solle bundesweit fixiert bleiben, so ein Sprecher. Der Bonner Wissenschaftsjurist sieht gerade da die Bundespolitik in der Zwickmühle: "Wenn die Rahmengesetzgebungskompetenz abgeschafft ist, dann muss auch das Hochschulrahmengesetz aufgehoben werden, und dann gibt es keine Regelungskompetenz des Bundes mehr. Man kann die Rahmenkompetenz auch nicht aufrechterhalten, um einen einzigen Punkt regeln zu wollen wie das Verbot von Studiengebühren. Dann müsste Frau Ministerin Bulmahn erst einmal wissen, ob sie das überhaupt regeln darf. Denn das ist ja noch gar nicht über den Karlsruher Richtertisch hinweg und verfassungsrechtlich hoch umstritten."