Hannovers Klub-Chef Kind will Investoren die Möglichkeit eröffnen, die Mehrheit eines Vereins zu übernehmen. Die derzeit geltende Regel hält Kind für nicht vereinbar mit geltendem Recht.
Bei den Diskussionen um die 50+1-Regelung wird hinter vorgehaltener Hand oft von einer Neiddebatte gesprochen. Vereine wie Borussia Dortmund und Schalke 04 wollen ihre Wettbewerbsvorteile mit den großen Stadien sichern. Und gleichzeitig anderen Klubs die Möglichkeit verwehren, sich neue Erlösquellen zu sichern. Denn mit Hilfe der 50+1-Regel bleibt Vereinen mit geringeren Einnahmen aus Sponsoring und Kartenverkauf die Möglichkeit verwehrt, über Investoren zusätzliches Geld zu generieren. Denn Investoren werden dadurch abgeschreckt, dass sie wegen der 50+1-Regel nicht die Mehrheit am Verein übernehmen können. Martin Kind, Präsident von Hannover 96, wehrt sich gegen diese Politik. Er sucht jetzt vor dem "Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen" sein Recht, nachdem die Liga-Versammlung seinen Antrag abgelehnt hat. Reinhard Rauball, Präsident der Deutschen Fußball-Liga DFL, glaubt nicht an einen Erfolg der Klage.
"Wir von der Liga haben uns da deutlich positioniert. Wir haben diesen Antrag mit 35:1 abgelehnt. Dieses warten wir ab, wir fühlen uns juristisch gut gerüstet und glauben, das wir die Statuten so halten können wie sie gelten. Und die Bundesliga ist eine Erfolgsgeschichte und ich glaube nicht, dass es einer Korrektur bedarf in diesem Punkt."
Da ist Bayer Leverkusens Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser ganz anderer Meinung. Sein Verein hat wie der VfL Wolfsburg eine Ausnahmegenehmigung der Liga, weil die Konzerne Bayer und Volkswagen schon über einen langen Zeitraum die Klubs unterstützt haben. Beide Vereine mussten deshalb auch eine Stellungnahme für die Verhandlung abgeben. Holzhäuser ist der Meinung, nach zehn Jahren müsse es Veränderungen geben. Bis jetzt habe diese Vorschrift ihren Zweck erfüllt, nun müsse sie angepasst werden.
"Ich bin schon manchmal erschrocken über die Unkenntnis einzelner Protagonisten, die sich öffentlich zum Thema 50+1 äußern. Unkenntnis deswegen, weil nach meiner Kenntnis der Kollege Kind in Hannover, um den es ja hier konkret geht, niemals den ersatzlosen Wegfall von 50+1 gefordert hat und ich meine, das wäre genau die Richtung, die man diskutieren muss."
Investoren ja, aber unter strengen Vorschriften, meint Holzhäuser. Nach einer Bonitätsprüfung dürfe ein Mehrheitseigner weder direkt noch indirekt an einem anderen Klub beteiligt sein. Außerdem müsse der Investor das Kapital mindestens fünf Jahre im Verein belassen. Der Investor dürfe auch nicht in die operativen Entscheidungen des Fußballs eingreifen. Mit solch einer flexiblen Regelung hätte der Verband viel mehr Kontrolle als er sie jetzt bei der 50+1-Regelung habe. Letztendlich muss die DFL strategische Partner zulassen, ist Holzhäuser überzeugt:
"Ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass man einen kleinen Unterausschuss des Lizenzierungsausschusses im Rahmen der Lizenzierung beauftragt, jede Beteiligung an einem Klub, egal ob sie weniger als 50 oder mehr als 50 Prozent ist, zu untersuchen, vor dem Hintergrund: Ist das für die Liga gut oder ist es für die Liga nicht gut. Das halte ich für viel effektiver als diese Schwarzweiß-Malerei die da teilweise an den Tag gelegt wird."
Mit einem solchen Konsensmodell kann sich auch Kläger Martin Kind anfreunden. Ihm gehe es nicht um Sieg oder Niederlage. sondern darum, etwas zum positiven zu verändern.
"Es ist ja auch immer mein Vorschlag gewesen in der Vergangenheit, dass man Veränderungen der Strukturen gestalten sollte und sich nicht rechtlichen Urteilen unterliegen oder rechtliche Urteile einfordern sollte. Und deshalb bin ich nach wie vor offen für ein Konsensmodell, dass die berechtigten Interessen aller Beteiligten berücksichtigt."
Für die Verhandlung vor dem Ständigen Schiedsgericht hofft Kind auf einen solchen Kompromiss. Ansonsten bleibt ihm voraussichtlich nur der Gang vor ein ordentliches Gericht, das wäre dann der Europäische Gerichtshof. Juristen sehen aber auch Möglichkeiten, das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission anzurufen.
Bei den Diskussionen um die 50+1-Regelung wird hinter vorgehaltener Hand oft von einer Neiddebatte gesprochen. Vereine wie Borussia Dortmund und Schalke 04 wollen ihre Wettbewerbsvorteile mit den großen Stadien sichern. Und gleichzeitig anderen Klubs die Möglichkeit verwehren, sich neue Erlösquellen zu sichern. Denn mit Hilfe der 50+1-Regel bleibt Vereinen mit geringeren Einnahmen aus Sponsoring und Kartenverkauf die Möglichkeit verwehrt, über Investoren zusätzliches Geld zu generieren. Denn Investoren werden dadurch abgeschreckt, dass sie wegen der 50+1-Regel nicht die Mehrheit am Verein übernehmen können. Martin Kind, Präsident von Hannover 96, wehrt sich gegen diese Politik. Er sucht jetzt vor dem "Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen" sein Recht, nachdem die Liga-Versammlung seinen Antrag abgelehnt hat. Reinhard Rauball, Präsident der Deutschen Fußball-Liga DFL, glaubt nicht an einen Erfolg der Klage.
"Wir von der Liga haben uns da deutlich positioniert. Wir haben diesen Antrag mit 35:1 abgelehnt. Dieses warten wir ab, wir fühlen uns juristisch gut gerüstet und glauben, das wir die Statuten so halten können wie sie gelten. Und die Bundesliga ist eine Erfolgsgeschichte und ich glaube nicht, dass es einer Korrektur bedarf in diesem Punkt."
Da ist Bayer Leverkusens Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser ganz anderer Meinung. Sein Verein hat wie der VfL Wolfsburg eine Ausnahmegenehmigung der Liga, weil die Konzerne Bayer und Volkswagen schon über einen langen Zeitraum die Klubs unterstützt haben. Beide Vereine mussten deshalb auch eine Stellungnahme für die Verhandlung abgeben. Holzhäuser ist der Meinung, nach zehn Jahren müsse es Veränderungen geben. Bis jetzt habe diese Vorschrift ihren Zweck erfüllt, nun müsse sie angepasst werden.
"Ich bin schon manchmal erschrocken über die Unkenntnis einzelner Protagonisten, die sich öffentlich zum Thema 50+1 äußern. Unkenntnis deswegen, weil nach meiner Kenntnis der Kollege Kind in Hannover, um den es ja hier konkret geht, niemals den ersatzlosen Wegfall von 50+1 gefordert hat und ich meine, das wäre genau die Richtung, die man diskutieren muss."
Investoren ja, aber unter strengen Vorschriften, meint Holzhäuser. Nach einer Bonitätsprüfung dürfe ein Mehrheitseigner weder direkt noch indirekt an einem anderen Klub beteiligt sein. Außerdem müsse der Investor das Kapital mindestens fünf Jahre im Verein belassen. Der Investor dürfe auch nicht in die operativen Entscheidungen des Fußballs eingreifen. Mit solch einer flexiblen Regelung hätte der Verband viel mehr Kontrolle als er sie jetzt bei der 50+1-Regelung habe. Letztendlich muss die DFL strategische Partner zulassen, ist Holzhäuser überzeugt:
"Ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass man einen kleinen Unterausschuss des Lizenzierungsausschusses im Rahmen der Lizenzierung beauftragt, jede Beteiligung an einem Klub, egal ob sie weniger als 50 oder mehr als 50 Prozent ist, zu untersuchen, vor dem Hintergrund: Ist das für die Liga gut oder ist es für die Liga nicht gut. Das halte ich für viel effektiver als diese Schwarzweiß-Malerei die da teilweise an den Tag gelegt wird."
Mit einem solchen Konsensmodell kann sich auch Kläger Martin Kind anfreunden. Ihm gehe es nicht um Sieg oder Niederlage. sondern darum, etwas zum positiven zu verändern.
"Es ist ja auch immer mein Vorschlag gewesen in der Vergangenheit, dass man Veränderungen der Strukturen gestalten sollte und sich nicht rechtlichen Urteilen unterliegen oder rechtliche Urteile einfordern sollte. Und deshalb bin ich nach wie vor offen für ein Konsensmodell, dass die berechtigten Interessen aller Beteiligten berücksichtigt."
Für die Verhandlung vor dem Ständigen Schiedsgericht hofft Kind auf einen solchen Kompromiss. Ansonsten bleibt ihm voraussichtlich nur der Gang vor ein ordentliches Gericht, das wäre dann der Europäische Gerichtshof. Juristen sehen aber auch Möglichkeiten, das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission anzurufen.