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Konsequentes Vorgehen?

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erklärt, dass Andreas Franke spätestens seit November 2010 gewusst habe, dass er mit der UV-Bestrahlung eine verbotene Methode anwende und warnt nun vor der Zusammenarbeit mit dem Mediziner. Aber müsste Gleiches nicht auch für weitere Sportärzte gelten?

Von Thomas Purschke | 22.09.2012
    Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt das Verfahren gegen den Sportmediziner Andreas Franke eingestellt. Eine zielgerichtete UV-Bestrahlung von Athletenblut zu Doping-Zwecken konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

    Auf seiner Präsidiumssitzung diese Woche hatte der Deutsche Olympische Sportbund seine Athleten und Funktionäre vor dem Erfurter Sportmediziner Andreas Franke gewarnt und seinen Mitgliedsverbänden und Olympiastützpunkten empfohlen, bis zum 31. Dezember 2020 nicht mit Herrn Franke zusammenzuarbeiten. In Präventionsveranstaltungen sollen "die Athleten ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Franke eine nach dem Wada-Code verbotene Methode angewandt hat", heißt es in einer schriftlichen Erklärung. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte ihr Ermittlungsverfahren gegen den langjährigen, einstigen Vertragsarzt des Olympiastützpunktes Thüringen eingestellt.

    Die Staatsanwaltschaft hatte dargelegt, dass Franke zwar objektiv gegen die Bestimmungen des Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) verstoßen habe. Allerdings hielt sie einen zielgerichteten Einsatz zu Doping-Zwecken nicht für nachgewiesen, was dann auch zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen führte.

    Das DOSB-Präsidium unter der Führung von Thomas Bach beschloss nun, "die gegebenen sportinternen Möglichkeiten zur Sanktionierung des betreffenden Arztes zu nutzen". Franke hatte einer Reihe von Sportlern jahrelang, bis zum April 2011, Blut entnommen, dieses mit UV-Licht bestrahlt und wieder injiziert. Das DOSB-Präsidium erklärte schriftlich, Franke habe gewusst, dass er eine verbotene Methode anwende, spätestens seit er an der DOSB-Tagung "Sportmedizin im Spitzensport" im November 2010 teilgenommen habe. Dort sei eingehend über die Wada-Verbotsliste informiert worden, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Der Arzt habe seine Teilnahme durch Unterschrift bestätigt.

    In der Causa um den Sportarzt Andreas Franke war der Deutsche Olympische Sportbund über den Trägerverein des Olympiastützpunktes Thüringen auch direkt einbezogen, da ein DOSB-Vertreter in diesem Gremium Mitglied ist.

    Angesichts der kürzlich bekannt gewordenen Einstellung des Dopingermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen die beiden einstigen Radsportärzte Andreas Schmid und Lothar Heinrich, wirft dies ja grundsätzliche Fragen auf, wieso der DOSB nur in Bezug auf den Erfurter Arzt Franke warnt. Zudem hat der langjährige Verbandsarzt im Bund deutscher Radfahrer Andreas Schmid, in einem gesonderten Verfahren wegen der Versorgung des Radprofis Christian Werner mit Dopingsubstanzen, einen Strafbefehl über 90 Tagessätze erhalten.

    Ein Sprecher des DOSB erklärte nun auf Nachfrage gegenüber dem Deutschlandfunk, dass der Dachverband nun prüfe, wie man generell mit bisherigen und künftigen Fällen von dopingverstrickten sowie verbotene Methoden anwendenden Mediziner im deutschen Sport umgeht.

    Wie der Präsident der deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft Gerd Heinze gegenüber dem Deutschlandfunk bestätigte, werde sein Verband die Empfehlung des DOSB zum Arzt Andreas Franke vollumfänglich mittragen und umsetzen. Laut Heinze habe die DESG eine direkte vertragliche Verbindung zum Mediziner Franke nicht unterhalten. Bei der Erfurter Eisschnellläuferin Judith Hesse sei das Vertrauen der Sportlerin durch den Arzt Franke missbraucht worden, erklärte DESG-Präsident Heinze.

    Der Erfurter Sportarzt Andreas Franke verweist auf seiner Praxis-Webseite darauf, in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Wettkampfbetreuungen von Nationalmannschafts- Sportlern, darunter auch mehrere Europameisterschaften der U-23 Leichtathleten durchgeführt zu haben. Laut seinen eigenen Angaben war Franke auch bei der Junioren-Weltmeisterschaft im Eisschnelllaufen 2006 im Einsatz sowie als Wettkampfarzt bei einem Eisschnelllauf-Weltcup im Jahr 2009 aktiv. Unter der Rubrik "Individuelle Gesundheitsleistungen bietet Franke auf seiner Webseite auch weiterhin "UV-Bestrahlungen des Blutes" an.

    Der Deutschen Leichtathletikverband teilte auf aktuelle Nachfrage mit, dass die Zusammenarbeit mit Andreas Franke seit 2011 beendet sei. Zudem trage man die Empfehlung des DOSB mit, auf eine Zusammenarbeit mit Franke auch in Zukunft zu verzichten.