Freitag, 29. März 2024

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Kontowechsel
"Die Verbraucher haben einen Rechtsanspruch auf dieses neue Gesetz"

In Zukunft müssen Banken ihre Kunden beim Kontowechsel unterstützen - so will es das neue Zahlungskontengesetz. Das alte Geldinstitut sei verpflichtet, Informationen an die neue Bank weiterzugeben, sagte Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wenn die neue Bank hingegen den Wechsel übernehme, müssten Verbraucher auf zusätzliche Kosten achten.

Sylvia Schönke im Gespräch mit Georg Ehring | 13.09.2016
    Eine Hand nimmt Geld aus einem Geldautomaten.
    Nach dem neuen Zahlungskontengesetz müssen Kontowechsel innerhalb von 12 Geschäftstagen vollzogen sein. (dpa/picture alliance/epa Peter Hudec)
    Georg Ehring: Die Treue wird in mancherlei Hinsicht in Deutschland groß geschrieben. Zwar endet jede dritte Ehe vor dem Scheidungsrichter, aber der einmal gewählten Bankverbindung bleiben die meisten ein Leben lang treu. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge haben drei Viertel der Befragten noch nie das Girokonto gewechselt. Ein Grund dafür könnte die Befürchtung sein, dass ein Bankwechsel mit Komplikationen verbunden ist, und hier setzt ein neues Gesetz an, das ab nächste Woche gilt. Die abgebende Bank muss künftig beim Kontowechsel helfen, und darüber habe ich kurz vor dieser Sendung mit Sylvia Schönke gesprochen von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Und ich habe sie zunächst gefragt, worin die Hilfe besteht.
    Sylvia Schönke: Das ist praktisch eine neue gesetzliche Regelung, die ab 18. 9. in Kraft tritt. Bisher war es so, dass viele Banken das freiwillig als Service gemacht haben. Jetzt ist es so: Die Verbraucher haben einen Rechtsanspruch darauf und dieses neue Gesetz, das Zahlungskontengesetz, ist im Prinzip eine Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht.
    "Die alte Bank muss Informationen an die neue Bank geben"
    Ehring: Worin besteht denn die Hilfe, und es ist ja dann die abgebende Bank, die helfen muss? Die Bank, die den neuen Kunden kriegt, die hilft ja eigentlich sowieso gerne.
    Schönke: Die alte Bank muss Informationen an die neue Bank geben. Wenn bestehende Daueraufträge, Lastschriften, Überweisungen sind, ist die alte Bank verpflichtet, der neuen Bank das mitzuteilen. Dann gibt es in diesem Gesetz jetzt auch Pflichten, in welcher Zeit dieser Wechsel erfolgen muss, und zwar muss die neue Bank innerhalb von zwei Geschäftstagen Informationen von der alten Bank anfordern. Die alte Bank muss dann innerhalb von fünf Geschäftstagen diese Informationen zur neuen Bank schicken und innerhalb von fünf Tagen muss dann die neue Bank das umsetzen. Das heißt, innerhalb von zwölf Geschäftstagen muss so ein Wechsel vollzogen sein.
    Der Verbraucher kann bei so einem Wechsel die neue Bank ermächtigen, diesen Wechsel selber vorzunehmen. Er muss dort so eine Ermächtigung unterschreiben, kann aber auch nach wie vor sagen, dass er den Wechsel selbständig übernehmen möchte. Diesen Service kann sich so eine Bank natürlich bezahlen lassen. Wie hoch dieses Entgelt sein wird, wissen wir bisher noch nicht. Wenn, muss dieses Entgelt aber vorher vereinbart werden, und laut Gesetz muss dieses Entgelt angemessen sein und muss sich auch nur an den tatsächlichen Kosten orientieren.
    Ehring: Wenn ich jetzt eine ganze Reihe Daueraufträge und Lastschriften habe für Telefon, Energie, Miete und so weiter, muss ich die dann selber händisch ändern, oder ist das im Service dann enthalten?
    Schönke: Das ist im Service enthalten.
    "Die Bank muss im Vorfeld bekanntgeben, wieviel ich für diesen Service bezahlen muss"
    Ehring: Das heißt, die Hilfe besteht darin, dass der Dauerauftrag weiterläuft, nur von der neuen Bank?
    Schönke: Genau so, das ist richtig.
    Ehring: Gibt es denn was, worauf ich noch achten muss, wenn ich die Bank wechseln will, oder ist das Gesetz jetzt so, dass man sagen kann, der Kunde kann sich einfach zurücklehnen?
    Schönke: Ich muss darauf achten, wie teuer ich diesen Service bezahlen muss. Die Bank muss das im Vorfeld bekanntgeben, wieviel ich für diesen Service bezahlen muss, und es muss vorher vereinbart sein.
    Ehring: Verbraucherschützer haben bisher immer dazu geraten, das alte und das neue Konto vielleicht ein paar Monate nebeneinander herlaufen zu lassen, um Pannen bei Zahlungen zu vermeiden. Würden Sie bei dieser Empfehlung bleiben, oder ist das jetzt überflüssig?
    Schönke: Kontrolle ist natürlich besser. Man sollte das beobachten, inwieweit diese Wechselhilfe dann tatsächlich auch praktisch umgesetzt wird.
    Vergleichsportale erleichtern Wahl der Bank
    Ehring: Immer mehr Banken erhöhen ihre Gebühren. Das kostenlose Girokonto ist ein Auslaufmodell. Wie suche ich mir denn eine möglichst kostengünstige Bank?
    Schönke: Es gibt praktisch verschiedene Vergleichsportale, wo man erst mal schauen kann, welche Bank welche Kontomodelle anbietet. Dann muss man gucken, wie ist das eigene Nutzerverhalten, kann ich ein Konto online führen, oder brauche ich praktisch die Betreuung und Beratung in einer Filialbank, dass man das in dem Zusammenhang überprüft. Bei uns haben wir zur Zeit etliche Anfragen von Verbrauchern, die eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren bekommen haben, und das ist somit für die Verbraucher Anlass zu überprüfen, kann ich bei einem Kontowechsel hier auch Geld sparen.
    Ehring: Soweit Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Interview mit ihr haben wir kurz vor dieser Sendung aufgezeichnet.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.