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Das Recht auf ein Bankkonto

Für die meisten Menschen ist ein eigenes Bankkonto selbstverständlich. Ohne Bankverbindung keine Arbeit, keine Wohnung, kein Telefonanschluss. Ein Anrecht darauf gibt es aber nicht, sodass Banken besonders arme Menschen abweisen. Die Europäische Kommission will das nun ändern.

Von Jörg Münchenberg | 08.05.2013
    Die EU-Kommission will ernst machen. Weil die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen der Banken aus ihrer Sicht kaum Fortschritte gebracht haben, will Brüssel die Branche nun per Richtlinie zu einem kundenfreundlicheren Angebot zwingen. Die Details dazu wird am Mittag Binnenkommissar Michel Barnier präsentieren – doch die Grundzüge der geplanten Richtlinie sind schon bekannt.

    Demnach soll jeder EU-Bürger ein Recht auf ein eigenes Konto bekommen, unabhängig vom jeweiligen Schuldenstand, Einkommen oder Wohnsitz. Allein in Rumänien und Bulgarien habe rund die Hälfte der gesamten Bevölkerung kein eigenes Konto, heiße es. Für diesen Ansatz gab es heute viel Lob von der Europäischen Verbraucherorganisation. Dass die Kommission sich zu diesem Schritt durchringen würde, sei nicht absehbar gewesen, erklärt Beuc Pressesprecher Johannes Kleis:

    "Wir finden, dass die Zahlen für sich sprechen. 58 Millionen Europäer haben kein Bankkonto. 25 Millionen von denen würden gerne kein Konto eröffnen, aber können das aus unterschiedlichen Gründen nicht. Und diese Leute werden dann von vielen Basisdienstleistungen abgeschnitten. Es ist zum Beispiel teurer, Zahlungen durchzuführen. Es ist auch weniger einfach, eine Wohnung zu mieten oder um Sozialleistungen zu empfangen. Das ist nicht akzeptabel."

    Doch die Kommission will auch den Kontowechsel merklich vereinfachen und mehr Transparenz über die anfallenden Gebühren herstellen. So soll es künftig genügen, der neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos zu erteilen. Der neue Anbieter müsse dann zeitnah und kostengünstig den Wechsel umsetzen. Zudem will Brüssel die Branche dazu verpflichten, ihre Kunden regelmäßig über anfallende Gebühren zu informieren – und zwar nach einem einheitlichen und damit vergleichbaren Standard.

    Schließlich soll es künftig unabhängige Vergleichsportale über die jeweiligen Angebote und anfallenden Kosten bei den Geldhäusern geben. Auch das, so Beuc-Sprecher Kleis seien sinnvolle Maßnahmen:

    "Also, wir glauben schon, dass das zum einen dazu führen kann, dass man als Verbraucher sehen kann – was sind denn jetzt die Kosten für ein Konto von einer Bank zur anderen Bank. Und dass man dadurch vergleichen kann und eventuell den Anbieter wechselt. Wenn man beispielsweise sieht: Die andere Bank ist billiger oder bietet einen besseren Service. Dieser Vorschlag ist in jedem Fall eine Art Meilenstein. Es hat in der Vergangenheit zaghafte Versuche gegeben, auch durch Selbstverpflichtungen der Banken hier etwas zu machen. Und ich glaube, die Europäische Kommission hat jetzt erkannt, dass das nur mit einem Gesetz geht, das dann in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Das man dadurch etwas erreichen kann. Das ist ein erster Schritt."

    Die deutschen Banken halten allerdings wenig von den Vorschlägen der EU-Kommission. In Deutschland gebe es komplette Transparenz über Entgelte und Gebühren für die Kontoführung, heißt es etwa beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Auch ein Basiskonto sei unnötig, da es eine ähnliche Einrichtung in Deutschland bereits seit 1995 – allerdings auf freiwilliger Basis der Branche - gebe. Dem Vorschlag der Kommission für einen besseren Service der Banken müssen allerdings noch die Mitgliedsländer und das Europäische Parlament zustimmen.