
Insgesamt sollen sie 3.400 Euro an wohltätige Zwecke zahlen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Es ging um eine Protestaktion vor dem Islamischen Zentrum Hamburg an der Außenalster. Unter dem Motto "Das IZH muss geschlossen werden!" sollen sie mehrere Seiten aus einem Koran herausgerissen, diese in Brand gesetzt und anschließend mit Füßen auf die entsprechenden Seiten getreten haben. Die beiden hatten Einsprüche gegen Strafbefehle wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen eingereicht. Die Verteidigung erklärte, das IZH sei bis zu seiner Schließung eine Außenstelle des Irans gewesen. Für das Regime dort sei der Koran kein religiöses Werk, sondern ein Gesetz für Folter und Ermordung. Der Protest vor dem IZH habe sich erkennbar nicht gegen Menschen muslimischen Glaubens gerichtet, sondern gegen das iranische Regime.
Diese Nachricht wurde am 19.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
