Einen Flug im Internet gebucht hat Christopher Fink schon öfter. Der 31-jährige Berliner war diesmal jedoch mehr als überrascht. Der preiswerte Flug beim Anbieter "fluege.de" war schnell gefunden, doch als es an den letzten Schritt, die Buchung ging, änderte sich der zu zahlende Preis – rund 30 Euro mehr sollten es sein. Stutzig machte ihn vor allem die Bezeichnung einer Gebühr:
"Es ist nicht klar, weil es verschleiernd ist. Da steht: 'Gebühren und Mehrwertsteuer aller Reisenden'. Man ist im Buchungsvorgang, man ist auch gewöhnt, dass etwa Flughafensteuer gezahlt werden muss, ich weiß ja, Steuern und Gebühren kommen immer auf den Flugpreis mit drauf. Es ist nicht klar, da steht nicht Servicegebühr für Benutzung dieser Buchungsseite. Da steht einfach nur dieser verschleiernde Begriff - man denkt als gutgläubiger Kunde, damit werden die allgemeinen Steuern bezahlt."
Dass Reisevermittler, egal, ob sie im Reisebüro um die Ecke sitzen oder im Internet ein Portal betreiben, Gebühren erheben, war für Christopher Fink nichts Neues, es ist auch völlig legitim. Ärgerlich war für ihn die verschleiernde Darstellung. Denn geworben wurde anfangs mit einem günstigen Ticketpreis, der sich dann aber verteuerte. Fink versuchte bei "fluege.de" nachzufragen – besonders erhellend sei das Gespräch aber nicht gewesen. Konstantin Korosides ist Sprecher der "Unister GmbH" in Leipzig, dem Betreiber des Buchungsportals. Er kann die ganze Aufregung ohnehin nicht nachvollziehen:
"Wir leben auch nicht mehr im Mittelalter, wo vom minderbemittelten Verbraucher ausgegangen wurde. Es gilt die europäische Rechtsprechung – der Verbraucher sollte in der Lage sein, kurz bevor er auf Absenden klickt, zu gucken, was zahle ich eigentlich. Zuerst muss man eine Buchung abschließen, dann sehe ich den Preis. Das ist in vielen Segmenten so, erst recht bei einer Urlaubsbuchung. Es ist ja ein gewisser, auch technisch aufwändiger Sachverhalt, was ich da mache."
Bei "fluege.de" können die Angebote von über 700 Airlines verglichen werden. Und die mögliche Gebühr für Service und Vermittlung ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeder Kunde vor einer Buchung per Mausklick zu akzeptieren hat, aufgeführt. So weit, so gut. Doch müssen angebotene Flüge per Endpreis ausgewiesen werden. Und bei diesem Punkt, sagt Falk Murko von der Stiftung Warentest, habe es schon öfter Beschwerden über "fluege.de" gegeben:
"Die Bezeichnung der Gebühren ist erst mal zweitrangig. Entscheidend ist, an welcher Stelle sie angezeigt wird. Die Verkäufer und Anbieter von Flügen sind gezwungen, sofort beim Vergleich den Endpreis zu nennen – inklusive aller Steuern und Zugaben. Das passiert hier aber nicht! Der Verbraucher denkt erst mal, er zahlt den niedrigeren Preis. Ganz am Ende dann, wenn er schon Namen und Adresse eingetragen hat, sieht er, dass da noch eine Gebühr dazu kommt. Das ist eindeutig zu spät, es muss sofort mit der ersten Preisangabe auch der Endpreis erkennbar sein."
Die Berliner Verbraucherinstitution überlegt nun, ob sie "fluege.de" abmahnt. Genau das hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen, vzbv, schon getan. Grundlage ist eine EU-Vorschrift, wonach bei Onlinebuchungen von Anfang an der Endpreis eines angebotenen Fluges genannt werden muss, einschließlich Steuern und Gebühren. Der vzbv hatte sogar schon gegen den Portalbetreiber "Unister" geklagt und vom Landgericht Leipzig Recht bekommen. Das alles weiß auch der Pressesprecher von "Unister", doch entsprechend geändert wurde die Darstellung von Preis und Gebühren auf der Internetseite bislang nicht. Konstantin Korosides:
"Es ist schön, dass es Verbraucherschutz gibt. Aber die Verbraucherzentrale lebt auch davon, dass sie überall irgendwas findet und die Unternehmen dann abmahnen kann. Es ist ja auch ein Unternehmen, welches davon lebt, dass die Leute dahingehen, die müssen ja auch für Beratungsleistungen dort zahlen. Wenn man sich das einmal genauer anschaut, dann könnte man sicherlich auch den einen oder anderen Punkt abmahnen."
Betroffen ist nicht nur "fluege.de" – auch gegen andere Unternehmen wurde schon geklagt. Es gibt bislang Urteile einzelner Landgerichte, die dem Verbraucherschutz Rechnung trugen, doch müsse, so der vzbv, eine höchstrichterliche Entscheidung angegangen werden. Bis es soweit ist, sollten Kunden bei Onlinebuchungen also genau hinschauen. Christopher Fink aus Berlin hat dazugelernt – buchen will er bei "fluege.de" nun nicht mehr – die Seite nutzen aber vielleicht schon.
"Wenn, dann werde ich 'fluege.de' nutzen, um den billigsten Flug rauszufinden. Um dann direkt auf die Homepage des Flugbetreibers zu gehen. Und 'fluege.de' somit ganz umschiffen."
"Es ist nicht klar, weil es verschleiernd ist. Da steht: 'Gebühren und Mehrwertsteuer aller Reisenden'. Man ist im Buchungsvorgang, man ist auch gewöhnt, dass etwa Flughafensteuer gezahlt werden muss, ich weiß ja, Steuern und Gebühren kommen immer auf den Flugpreis mit drauf. Es ist nicht klar, da steht nicht Servicegebühr für Benutzung dieser Buchungsseite. Da steht einfach nur dieser verschleiernde Begriff - man denkt als gutgläubiger Kunde, damit werden die allgemeinen Steuern bezahlt."
Dass Reisevermittler, egal, ob sie im Reisebüro um die Ecke sitzen oder im Internet ein Portal betreiben, Gebühren erheben, war für Christopher Fink nichts Neues, es ist auch völlig legitim. Ärgerlich war für ihn die verschleiernde Darstellung. Denn geworben wurde anfangs mit einem günstigen Ticketpreis, der sich dann aber verteuerte. Fink versuchte bei "fluege.de" nachzufragen – besonders erhellend sei das Gespräch aber nicht gewesen. Konstantin Korosides ist Sprecher der "Unister GmbH" in Leipzig, dem Betreiber des Buchungsportals. Er kann die ganze Aufregung ohnehin nicht nachvollziehen:
"Wir leben auch nicht mehr im Mittelalter, wo vom minderbemittelten Verbraucher ausgegangen wurde. Es gilt die europäische Rechtsprechung – der Verbraucher sollte in der Lage sein, kurz bevor er auf Absenden klickt, zu gucken, was zahle ich eigentlich. Zuerst muss man eine Buchung abschließen, dann sehe ich den Preis. Das ist in vielen Segmenten so, erst recht bei einer Urlaubsbuchung. Es ist ja ein gewisser, auch technisch aufwändiger Sachverhalt, was ich da mache."
Bei "fluege.de" können die Angebote von über 700 Airlines verglichen werden. Und die mögliche Gebühr für Service und Vermittlung ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeder Kunde vor einer Buchung per Mausklick zu akzeptieren hat, aufgeführt. So weit, so gut. Doch müssen angebotene Flüge per Endpreis ausgewiesen werden. Und bei diesem Punkt, sagt Falk Murko von der Stiftung Warentest, habe es schon öfter Beschwerden über "fluege.de" gegeben:
"Die Bezeichnung der Gebühren ist erst mal zweitrangig. Entscheidend ist, an welcher Stelle sie angezeigt wird. Die Verkäufer und Anbieter von Flügen sind gezwungen, sofort beim Vergleich den Endpreis zu nennen – inklusive aller Steuern und Zugaben. Das passiert hier aber nicht! Der Verbraucher denkt erst mal, er zahlt den niedrigeren Preis. Ganz am Ende dann, wenn er schon Namen und Adresse eingetragen hat, sieht er, dass da noch eine Gebühr dazu kommt. Das ist eindeutig zu spät, es muss sofort mit der ersten Preisangabe auch der Endpreis erkennbar sein."
Die Berliner Verbraucherinstitution überlegt nun, ob sie "fluege.de" abmahnt. Genau das hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen, vzbv, schon getan. Grundlage ist eine EU-Vorschrift, wonach bei Onlinebuchungen von Anfang an der Endpreis eines angebotenen Fluges genannt werden muss, einschließlich Steuern und Gebühren. Der vzbv hatte sogar schon gegen den Portalbetreiber "Unister" geklagt und vom Landgericht Leipzig Recht bekommen. Das alles weiß auch der Pressesprecher von "Unister", doch entsprechend geändert wurde die Darstellung von Preis und Gebühren auf der Internetseite bislang nicht. Konstantin Korosides:
"Es ist schön, dass es Verbraucherschutz gibt. Aber die Verbraucherzentrale lebt auch davon, dass sie überall irgendwas findet und die Unternehmen dann abmahnen kann. Es ist ja auch ein Unternehmen, welches davon lebt, dass die Leute dahingehen, die müssen ja auch für Beratungsleistungen dort zahlen. Wenn man sich das einmal genauer anschaut, dann könnte man sicherlich auch den einen oder anderen Punkt abmahnen."
Betroffen ist nicht nur "fluege.de" – auch gegen andere Unternehmen wurde schon geklagt. Es gibt bislang Urteile einzelner Landgerichte, die dem Verbraucherschutz Rechnung trugen, doch müsse, so der vzbv, eine höchstrichterliche Entscheidung angegangen werden. Bis es soweit ist, sollten Kunden bei Onlinebuchungen also genau hinschauen. Christopher Fink aus Berlin hat dazugelernt – buchen will er bei "fluege.de" nun nicht mehr – die Seite nutzen aber vielleicht schon.
"Wenn, dann werde ich 'fluege.de' nutzen, um den billigsten Flug rauszufinden. Um dann direkt auf die Homepage des Flugbetreibers zu gehen. Und 'fluege.de' somit ganz umschiffen."