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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das KWK-Gesetz geht am Ziel vorbei. Das ist die Einschätzung des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung – kurz BKWK. Die Kraft-Wärme-Kopplung gilt als umweltfreundlich und sollte per Gesetz gefördert werden. Mit Hilfe von Subventionen sollten die Stilllegungen bestehender KWK-Anlagen verhindert und deren Modernisierung erleichtert werden. Außerdem sollten Anreize für den Bau kleinerer Anlagen entstehen. Parallel dazu gibt es eine Selbstverpflichtung der Industrie zum Ausbau der KWK. Doch die Rechnung geht nicht auf, sagt der Vizepräsident des BKWK, Professor Dr. Klaus Traube:

Von Christel Blanke |
    Es hat sich schon gezeigt, dass lediglich ein paar große Stadtwerke ihre überalterten Anlagen modernisieren und auf dem einzigen Gebiet, auf dem auch Neubau gefördert werden sollte, nämlich bei kleinen Anlagen passiert so gut wie gar nichts.

    Per Gesetz müssen die Netzbetreiber für eingespeisten Strom aus KWK-Anlagen einen Zuschlag auf den eigentlichen Preis bezahlen. Je nach Größe der Anlage liegt der zwischen 0,6 und rund fünf Cent, im Durchschnitt bei zwei Cent. Doch in der Praxis erhalten die meisten Betreiber von KWK-Anlagen heute genauso viel wie vor Inkrafttreten des Gesetzes, oder gar weniger. Denn die Netzbetreiber, nach Auskunft des BKWK allen voran die Energieversorgungsunternehmen im Bereich eon und RWE, zahlen einfach geringere Grundpreise für eingespeisten KWK-Strom. Der Zuschlag verpufft. Deshalb schlägt der BKWK vor, das Gesetz im Bereich der kleinen KWK-Anbieter zu ändern:

    Wir haben gesagt, für diese kleinen Anlagen ist die Konstruktion nicht sinnvoll, weil die Betreiber dieser kleinen Anlagen keine entsprechende Marktmacht haben, um gegen die großen Elektrizitätsunternehmen anzutreten. Deswegen sollte man hier etwas machen, wie man das auch für den Strom aus erneuerbaren Energien macht mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, nämlich man bezahlt feste Preise für diesen Bereich.

    Nicht gemeint sind damit die Kleinst-Anlagen. Sie bekommen den höchsten Zuschlag von rund fünf Cent und können damit die niedrigeren Grundpreise ausgleichen. Doch viele Betreiber von kleinen Anlagen stehen kurz vor dem Ruin und mit ihnen die Anlagenbauer, denn es werden kaum neue Anlagen nachgefragt. Hier soll der Gesetzgeber nachbessern, fordert der BKWK. Den Vorwurf, eine neue Subvention zu fordern, fürchtet der Verband dabei nicht. Es wäre keine andere Subvention als bisher auch schon, meint Professor Traube:

    Subvention ist es aber nur deswegen, weil heutzutage keine neuen Anlagen konkurrieren können mit den Strompreisen, die wir in der Bundesrepublik und europaweit haben. Denn diese Strompreise basieren auf abgeschriebenen Großkraftwerken, bei denen also keine Kapitalkosten mehr anfallen, und damit kann man überhaupt nicht konkurrieren. Weder als kleine Anlage, noch als große Anlage. Da wir aber aus klimapolitischen und umweltpolitischen Gründen dringend auch eine bessere Stromerzeugungsbasis, eine effizientere haben müssen, Kraft-Wärme-Kopplung, deswegen müssen wir zeitweise hier mit solchen Hilfen operieren.

    Im Jahr 2004 soll laut Regierung überprüft werden, ob das KWK-Gesetz greift. Der Bundesverband fordert nun auf Grund seiner Erkenntnisse, das Monitoring auf 2003 vorzuziehen. Denn das eigentliche Ziel, die Co2-Emissionen deutlich zu senken, wird nach Erkenntnissen des BKWK nicht erreicht:

    Das ist genau das, was bereits jetzt erkennbar ist, dass im Bereich der größeren Anlagen, wo es Modernisierung gibt, die Größenordnung der Einsparungen, jährliche Einsparungen sind das ja immer an CO2-Emissionen, dort bei weitem das Ziel verfehlt. Also es geht da wahrscheinlich um die Größenordnung zwei Millionen Tonnen statt zehn Millionen Tonnen, die das Gesetz erbringen sollte. Und im kleinen Bereich passiert sozusagen überhaupt nichts. Da ist gar nicht klimapolitisch irgendetwas, wenn wir das nicht jetzt noch umdrehen können.