
Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren lassen und nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit kann die Reform ohne weitere Verzögerung im Januar in Kraft treten.
Mit der Reform soll die Zahl der aktuell 1.900 Krankenhaus-Standorte reduziert und im Gegenzug die Behandlungsqualität verbessert werden. Das vor 20 Jahren eingeführte Vergütungssystem mit Pauschalen pro Behandlungsfall wird grundlegend geändert. Zur Finanzierung der Reform ist ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro geplant.
Diese Nachricht wurde am 22.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.