Kosten für Bürgergeld-Empfänger
Krankenkassen klagen gegen den Bund

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen den Bund wegen einer unzureichenden Finanzierung der Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern verklagen. Das beschloss der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands in Berlin.

    Eine elektronische Gesundheitskarte mit Chip, im Hintergrund ein ärztliches Dokument.
    Klage wegen Krankenkassenkosten von Bürgergeldempfängern. (Symbolbild) (picture alliance / FotoMedienService / Ulrich Zillmann)
    Für die Krankenversicherung von Menschen mit Bürgergeldbezug bleibe der Bund den gesetzlichen Krankenkassen Jahr für Jahr rund zehn Milliarden Euro schuldig, erklärte Verwaltungsratschefin Wagenmann. Für diese Kosten müssen nach aktueller Praxis die gesetzlichen Kassen aufkommen - und damit die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Wagenmann kritisierte, der Staat entlaste sich auf Kosten der Beitragszahlenden. Die Folgen seien höhere Arbeitskosten für die Unternehmen und weniger Netto vom Brutto für die Beschäftigten.
    Laut GKV zahlte der Bund im Jahr 2022 für Bürgergeldempfänger eine Beitragspauschale von monatlich 108 Euro. Um die Ausgaben der Kassen zu decken, wären demnach aber 311 Euro erforderlich gewesen.
    Diese Nachricht wurde am 11.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.