Kosten für Bürgergeld-Empfänger
Krankenkassen klagen gegen den Bund

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen den Bund verklagen, weil der die Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern nicht finanziert. Für die Krankenversicherung von Menschen mit Bürgergeldbezug bleibe "der Bund den gesetzlichen Krankenkassen Jahr für Jahr rund zehn Milliarden Euro schuldig", erklärte der GKV-Spitzenverband. Diese Unterfinanzierung sei rechtswidrig.

    Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch.
    Klage der Krankenkassen gegen den Bund. (Symbolbild) (picture alliance / Jens Kalaene / dpa-Zentralbild / dpa / Jens Kalaene)
    Für diese Kosten müssen nach aktueller Praxis die gesetzlichen Kassen aufkommen - und damit die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Der GKV-Verwaltungsrat habe deshalb bei seiner Sitzung beschlossen, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einzureichen, um den Bund für diese Kosten heranzuziehen, hieß es in einer Pressemitteilung.
    "Wir erleben bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende, dass sich der Staat auf Kosten der GKV-Beitragszahlenden entlastet", kritisierte die Verwaltungsratsvorsitzende Wagenmann. Die Folge seien höhere Arbeitskosten für die Unternehmen und weniger Netto vom Brutto für die Beschäftigten. "Dieses Vorgehen der Bundesregierung schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn so wird Arbeit immer teurer", kritisierte Wagenmann.
    Der Ko-Verwaltungsratsvorsitzende Uwe Klemens erklärte: "Nun reicht es! Wir sehen uns jetzt gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten und zu klagen." Der Spitzenverband wolle damit erreichen, "dass unsere Versicherten und deren Arbeitgeber nicht länger mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet werden". Bislang sei es so, dass der Bund die Kassen bei den Versicherungskosten für die Bürgergeld-Beziehenden "auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen lässt".
    Laut GKV zahlte der Bund im Jahr 2022 für Bürgergeldempfänger eine Beitragspauschale von monatlich 108,48 Euro. Um die Ausgaben der Kassen zu decken, hätte der Bund aber 311,45 Euro im Monat zahlen müssen. Durch derartige Diskrepanzen werde "die Solidargemeinschaft der GKV seit vielen Jahren in Milliardenhöhe belastet", kritisierte der Spitzenverband.
    In seiner Klage argumentiert der Verband, dass die Finanzierung des Versicherungsschutzes für Bürgergeldbeziehende "in die alleinige Verantwortung des Bundes" falle. Die aktuelle Unterfinanzierung stelle einen "rechtswidrigen Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbstständigkeit" dar.
    Diese Nachricht wurde am 11.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.