
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Krings, begrüßte, dass die Wahlrechtsreform in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Dies sei eine große Niederlage für die Ampel, sagte im Krings im Deutschlandfunk. Er bedauerte jedoch, dass Überhangmandate entfallen dürfen. Diesen Teil habe das Verfassungsgericht dünn begründet, bemängelte der CDU-Politiker. Krings sieht zudem kritisch, dass die Entscheidung künftig regelmäßige Änderungen am Wahlrecht ermögliche.
Auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Lötzsch reagierte zwar zufrieden, dass die Grundmandatsregel weiter gelten muss. Sie befürchtet jedoch eine Entwertung der Erststimme durch den Wegfall der Überhangmandate. Man könne den Menschen nicht erklären, wenn der mehrheitlich gewählte Kandidat aus einem Wahlkreis nicht im Bundestag vertreten wäre, sagte Lötzsch im ARD-Fernsehen.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.