
Die Landesdirektion Sachsen hatte entschieden, dass das Straßenfest des Christopher Street Days (CSD) in Dresden nicht länger als politische Versammlung eingestuft wird und deshalb der Veranstalter die Kosten für Sicherheit und Organisation selbst tragen muss. Koch sagte, CSD seien „hochpolitische Versammlungen“, die sich für gleiche Rechte, Schutz vor Diskriminierung und Gewalt sowie für eine offene und demokratische Gesellschaft einsetzten.
Mehr als eine Kundgebung
„Ein CSD ist eben mehr als eine Kundgebung mit drei Redebeiträgen“, betonte die Beauftragte. Er schaffe Schutzräume, die es vielen Menschen überhaupt erst ermöglichten, sichtbar zu werden und an politischer Meinungsbildung teilzunehmen.
Es müsse der queeren Community selbst überlassen bleiben, in welcher Form sie ihre Anliegen artikuliere und Öffentlichkeit herstelle, sagte Koch. Wenn Behörden vorgeben würden, wie queere Versammlungen auszusehen haben, um geschützt zu werden, sei das „mehr als problematisch“.
Die Landesdirektion argumentierte, dass das vom 4. bis 6. Juni geplante dreitägige CSD-Straßenfest mit Bühnenprogramm „überwiegend den Charakter eines öffentlichen Festes mit kulturellen Elementen“ habe. Lediglich der Umzug anlässlich des CSD am 6. Juni wurde als Versammlung eingestuft.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
