
Bundesjustizministerin Hubig sagte bei der ersten Lesung, mit der Reform, solle die Möglichkeit eines biometrischen Internetabgleichs geschaffen werden. So könnten etwa Fotos von Terrorverdächtigen automatisiert mit Social-Media-Bildern abgeglichen werden. Bisher sei dies den Sicherheitsbehörden untersagt. Die Gesetzentwürfe zögen aber klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge, betonte die SPD-Politikerin. Sie dürften nur bei schwereren Straftaten wie Terrorismus, Kinderpornografie oder bei Tötungsdelikten eingesetzt werden.
Der Grünen-Politiker von Notz kritisierte, die Regierungsvorlage sei zu unbestimmt und habe keine verhältnismäßigen Sicherungsmechanismen. Wenn das so verabschiedet werde, lande es vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch die Linken-Abgeordnete Bünger hielt das Vorhaben für verfassungs- und europarechtswidrig. Der AfD-Parlamentarier Jacobi warnte, mit dem Bildabgleich werde die massenhafte Analyse auch Unbeteiligter möglich.
Diese Nachricht wurde am 08.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
