
Kinder dürften nicht unter Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem leiden.Auch das Bundesgesundheitsministerium äußert sich zurückhaltend. Eine Ministeriumssprecherin verwies auf die geplante Reform der Notfallversorgung, die eine Regierungskommission zu Jahresbeginn vorgelegt hatte. Darin sei eine "Strafgebühr" nicht vorgesehen. In dem Konzept werden unter anderem neue Leitstellen vorgeschlagen, die am Telefon eine erste medizinische Einschätzung vornehmen und damit die seit Jahren chronisch überfüllten Notdienst-Praxen und Notaufnahmen entlasten.
Zuvor hatte sich der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Fischbach, für eine Eigenbeteiligung der Eltern in bestimmten Situationen ausgesprochen. Die Notfallversorgung sollte auf "tatsächliche Notfälle" fokussiert sein, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Sie sollte nicht für weniger dringliche Anliegen in Anspruch genommen werden, für die Eltern unter der Woche keine Zeit fänden. Eine Eigenbeteiligung ließe sich mit geringem Aufwand umsetzen. Für tatsächliche Notfälle könnten die Kosten weiterhin erstattet werden. Zuletzt hatten auch Krankenhäuser, Praxen oder Rettungsdienste auf die Problematik hingewiesen.
Von CDU und CSU waren zuletzt ebenfalls Forderungen nach einer Notaufnahme-Gebühr gekommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft äußerte sich skeptisch. Sie warnte davor, dass vor allem ärmeren Menschen Nachteile entstehen könnten. Man müsse vielmehr die Strukturen der Notfallversorgung verbessern.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
