
Vertreter von Grünen, Linken und AfD bezeichneten das Vorhaben im Rahmen der ersten Lesung im Bundestag als unsozial und unwirksam. In der Länderkammer wurden unter anderem die geplanten Einschnitte bei Krankenhäusern kritisiert, für die letztlich Länder und Kommunen aufkommen müssten. Die Gesundheitsminister der Länder forderten zudem, der Bund solle die Kosten für versicherungsfremde Leistungen übernehmen, etwa für die Beiträge von Menschen in Grundsicherung.
Warkens Gesetzentwurf wird nun in den Bundestags-Ausschüssen weiter beraten. Die Schlussabstimmung ist für den 26. Juni vorgesehen. Danach befasst sich erneut der Bundesrat mit dem Gesetz.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
