
In dem Entwurf von Justizminister Buschmann sind verbindliche Berichtspflichten und richterliche Kontrollen vorgesehen. So sollen V-Leute nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig sein – etwa bei Drogenkriminalität, im Waffenhandel und bei Staatsschutzdelikten. Zudem will die Regierung ihre Behörden zu mehr Transparenz verpflichten.
Pegelow: "Alles wird komplizierter"
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Pegelow, sagte im Deutschlandfunk, mit dem Gesetz würde alles komplizierter. Man habe es erneut mit einem Entwurf zu tun, dessen Regelungscharakter sich im Alltag nicht umsetzen lasse. Pegelow äußerte die Sorge, dass man den in einigen Bereichen wichtigen Einsatz von Vertrauenspersonen weniger oder kaum noch durchführen könne. Einsatztaktiken würden einem erweiterten Kreis von Menschen bekannt, wie Richterinnen und Richtern. Pegelow betonte zudem, dass es schon immer gemeinsame Richtlinien aller Justizminister, Senatoren und der Innenminister gegeben habe. Seit vielen Jahren habe man V-Leute im Einsatz, die hervorragende Ergebnisse lieferten, die Ermittlungsverfahren nach vorn brächten und es ermöglichten, Verurteilungen zu erreichen.
Richterbund: "Realitätsferne Anforderungen"
Auch der Deutsche Richterbund sieht den Kabinettsbeschluss kritisch. Der Bundesgeschäftsführer Rebehn sagte, die Pläne würden über das Ziel hinausschießen. Sie sähen realitätsferne Anforderungen an V-Personen und überbordende Dokumentationspflichten vor, die einen Einsatz deutlich erschwerten. Rebehn hofft nach eigenen Worten auf Nachbesserungen, wenn der Entwurf im Bundestag behandelt werde.
Grünen-Vize-Vorsitzende von Notz verteidigt Entwurf
Der Vize-Vorsitzende der Grünen im Bundestag, von Notz, unterstützt den Entwurf. Auch angesichts stark gestiegener sicherheitspolitischer Herausforderungen brauche man effektiv arbeitende Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, betonte von Notz. Diese müssten auf Grundlage klarer Rechtsgrundlagen agieren und dabei effektiv kontrolliert werden, teilte der Grünenpolitiker mit. Allerdings behalte sich auch die Grünen-Fraktion noch Änderungen vor.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.