
Das entschied das Bundesarbeitsgericht und wies damit die Klage von Arbeitnehmern einer Fluggesellschaft ab. Sie hatten sich auf Whatsapp rassistisch und sexistisch über einen ihrer Chefs geäußert. Die Aussagen gelangten zunächst an den Betriebsrat, später an den Personalchef. Es folgten fristlose Kündigungen.
Der Bundesgerichtshof erklärte, wenn menschenverachtende Pöbeleien öffentlich würden, sei eine solche Konsequenz möglich. Mitglieder geschlossener Gruppen im Internet könnten nur im Ausnahmefall auf den Schutz durch Vertraulichkeit setzen.
Der Bundesgerichtshof erklärte, wenn menschenverachtende Pöbeleien öffentlich würden, sei eine solche Konsequenz möglich. Mitglieder geschlossener Gruppen im Internet könnten nur im Ausnahmefall auf den Schutz durch Vertraulichkeit setzen.
Diese Nachricht wurde am 24.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.