
Verfahren könnten so schneller und kostengünstiger durchgeführt werden, sagte Bundesjustizminister Buschmann. Voraussetzung ist dem Kompromiss zufolge, dass es geeignete Fälle und ausreichende Kapazitäten gibt. Künftig sollen Videokonferenzen schon auf Antrag einer Partei zugelassen werden können. Vertreter der Länder hatten unter anderem die Sorge geäußert, dass Richter bei einer Ablehnung von Videokonferenzen dies aufwändig begründen müssten. Auch Datenschutzbedenken wurden angeführt.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
