"Der Staat schützt und fördert die Kultur". Um diesen Satz soll der Artikel 20 des Grundgesetzes ergänzt werden, wenn es nach dem Willen der Enquetekommission "Kultur in Deutschland" geht. Darin waren sich die Mitglieder dieses Gremiums einig. Günter Nooke , Obmann der CDU:
" Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere sind geschützt. Und aus meiner Sicht wäre es geradezu aberwitzig, wenn wir uns um die Wurzeln der Bäume mehr kümmern als um die Wurzeln der Menschen. "
Die vielfältigen Einwände gegen eine solche Verfassungsänderung lassen die Mitglieder des Gremiums nicht gelten. Sie teilen nicht die Ansicht einiger Verfassungsrechtler, dass ein Kulturpassus überflüssig sei, weil der deutsche Staat ohnehin zum Schutz der Kultur verpflichtet sei. Sie lassen sich auch nicht davon beirren, dass selbst ein Grundgesetzartikel nicht plötzlich paradiesische Zustände für die Kultur schaffen kann. Weder kann er Geld herbeizaubern, das bisher fehlte, noch kann er Kommunen davon abhalten, statt eines Festivals für zeitgenössische Musik lieber Kindergartenplätze zu finanzieren. Die Vorsitzende der Kommission, die CDU- Abgeordnete Gitta Connemann ist sich dieser Grenzen sehr bewusst und dennoch von der Richtigkeit und Notwendigkeit überzeugt, die Kultur in der Verfassung zu verankern:
" Es wird zukünftig keine Kultureinrichtung im Falle der Aufnahme des Staatsziels Kultur ins Grundgesetz sich darauf berufen können und sagen, ich habe einen Individualanspruch auf Förderung. Wir erhoffen uns aber von der Aufnahme dieser Formulierung im Grundgesetz die Erwartung, dass mit der Verankerung ein Auslegungs- und Anwendungsmaßstab für Gerichte und Verwaltungen gegeben wird, der sich positiv auf den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaft auswirkt. "
Schützenhilfe bekommen die Abgeordneten von den Praktikern. Einer von ihnen ist Oliver Scheytt. Er sitzt als einer der Sachverständigen in der Enquetekommission und ist im Hauptberuf Beigeordneter der Stadt Essen für Kultur, Jugend und Sport. Werde die Kultur ausdrücklich als Staatsziel definiert, so werde das in den Verteilungskämpfen eine wichtige Argumentationshilfe sein, sagt er. Für ihn ist dies nicht nur symbolträchtiges Tamtam:
" Und wir brauchen in den Kommunen eben so ein Argument, das eben, dass der Staat Kultur schützt und fördert - zum Staat gehören nämlich auch die Gemeinden -, um bei Haushaltsverhandlungen darauf hinweisen zu können, dass aus dem Grundgesetz sich auch ein Gestaltungsauftrag im Kulturbereich ergibt. "
Man gibt sich nicht der Illusion hin, klamme Kommunen von einem Tag auf den anderen davon abhalten zu können, Theater, Museen , Stadtbibliotheken und Jugendmusikschulen zu schließen, aber dass sie sich damit noch relativ leicht tun, möchte man nicht länger hinnehmen. Noch einmal Gitta Connemann:
" Es liegt im wesentlichen auch daran, dass es sich bei Ausgaben für Kultur immer um so genannte freiwillige Leistungen handelt, mit der Folge, dass wenn gespart werden muss, der Straßenbau weitergeht. Die Müllabfuhr muss weiter laufen, aber die Bibliothek kann eben geschlossen werden. "
Allerdings macht auch ein Grundgesetzartikel die Kultur noch nicht zur kommunalen Pflichtaufgabe. Das gesetzlich zu regeln, wäre Sache der Länder. Und in deren Angelegenheiten will sich auch die Enquetekommission nicht mischen.
Selbst die FDP, die sonst dem Staat gerne straffe Zügel anlegen möchte, plädiert für eine Verfassungsänderung. Ihr Obmann Hans –Joachim Otto ist sich nämlich sicher, dass das private Engagement in der Kultur direkt von der Förderung der Grundversorgung durch den Staat abhängt:
"Ich erwarte mir nicht angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte auf allen Ebenen ein sprunghaftes Ansteigen der öffentlichen Kulturausgaben. Aber eine Stabilisierung ist dringend erforderlich. Und ohne diese Stabilisierung der öffentlichen Kulturausgaben im Sinne einer kulturellen Grundversorgung wird man auch privates Engagement der Zivilgesellschaft nicht akquirieren können. "
Ob diese Enquetekommission imstande sein wird, die erforderlichen zwei Drittel von Bundestag und Bundesrat von der Verfassungsänderung zu überzeugen, wird man wohl nie wissen. Denn angesichts der wahrscheinlichen Neuwahlen sind ihre Tage gezählt. Ihre Amtszeit endet mit dieser Legislaturperiode. Der neue Bundestag müsste also – und darauf hoffen alle Mitglieder des Gremiums –eine neue Enquetekommission einberufen. Für die Nachfolgerin gäbe es genug zu tun. Es wäre bedauerlich, wenn von der Arbeit dieser Enquetekommission nur die Forderung nach dem Staatsziel Kultur übrig bliebe und alles andere ausgerechnet in Zeiten, da die Kultur unter massivem Druck steht, in der Ablage auf Nimmerwiedersehen verschwände.
" Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere sind geschützt. Und aus meiner Sicht wäre es geradezu aberwitzig, wenn wir uns um die Wurzeln der Bäume mehr kümmern als um die Wurzeln der Menschen. "
Die vielfältigen Einwände gegen eine solche Verfassungsänderung lassen die Mitglieder des Gremiums nicht gelten. Sie teilen nicht die Ansicht einiger Verfassungsrechtler, dass ein Kulturpassus überflüssig sei, weil der deutsche Staat ohnehin zum Schutz der Kultur verpflichtet sei. Sie lassen sich auch nicht davon beirren, dass selbst ein Grundgesetzartikel nicht plötzlich paradiesische Zustände für die Kultur schaffen kann. Weder kann er Geld herbeizaubern, das bisher fehlte, noch kann er Kommunen davon abhalten, statt eines Festivals für zeitgenössische Musik lieber Kindergartenplätze zu finanzieren. Die Vorsitzende der Kommission, die CDU- Abgeordnete Gitta Connemann ist sich dieser Grenzen sehr bewusst und dennoch von der Richtigkeit und Notwendigkeit überzeugt, die Kultur in der Verfassung zu verankern:
" Es wird zukünftig keine Kultureinrichtung im Falle der Aufnahme des Staatsziels Kultur ins Grundgesetz sich darauf berufen können und sagen, ich habe einen Individualanspruch auf Förderung. Wir erhoffen uns aber von der Aufnahme dieser Formulierung im Grundgesetz die Erwartung, dass mit der Verankerung ein Auslegungs- und Anwendungsmaßstab für Gerichte und Verwaltungen gegeben wird, der sich positiv auf den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaft auswirkt. "
Schützenhilfe bekommen die Abgeordneten von den Praktikern. Einer von ihnen ist Oliver Scheytt. Er sitzt als einer der Sachverständigen in der Enquetekommission und ist im Hauptberuf Beigeordneter der Stadt Essen für Kultur, Jugend und Sport. Werde die Kultur ausdrücklich als Staatsziel definiert, so werde das in den Verteilungskämpfen eine wichtige Argumentationshilfe sein, sagt er. Für ihn ist dies nicht nur symbolträchtiges Tamtam:
" Und wir brauchen in den Kommunen eben so ein Argument, das eben, dass der Staat Kultur schützt und fördert - zum Staat gehören nämlich auch die Gemeinden -, um bei Haushaltsverhandlungen darauf hinweisen zu können, dass aus dem Grundgesetz sich auch ein Gestaltungsauftrag im Kulturbereich ergibt. "
Man gibt sich nicht der Illusion hin, klamme Kommunen von einem Tag auf den anderen davon abhalten zu können, Theater, Museen , Stadtbibliotheken und Jugendmusikschulen zu schließen, aber dass sie sich damit noch relativ leicht tun, möchte man nicht länger hinnehmen. Noch einmal Gitta Connemann:
" Es liegt im wesentlichen auch daran, dass es sich bei Ausgaben für Kultur immer um so genannte freiwillige Leistungen handelt, mit der Folge, dass wenn gespart werden muss, der Straßenbau weitergeht. Die Müllabfuhr muss weiter laufen, aber die Bibliothek kann eben geschlossen werden. "
Allerdings macht auch ein Grundgesetzartikel die Kultur noch nicht zur kommunalen Pflichtaufgabe. Das gesetzlich zu regeln, wäre Sache der Länder. Und in deren Angelegenheiten will sich auch die Enquetekommission nicht mischen.
Selbst die FDP, die sonst dem Staat gerne straffe Zügel anlegen möchte, plädiert für eine Verfassungsänderung. Ihr Obmann Hans –Joachim Otto ist sich nämlich sicher, dass das private Engagement in der Kultur direkt von der Förderung der Grundversorgung durch den Staat abhängt:
"Ich erwarte mir nicht angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte auf allen Ebenen ein sprunghaftes Ansteigen der öffentlichen Kulturausgaben. Aber eine Stabilisierung ist dringend erforderlich. Und ohne diese Stabilisierung der öffentlichen Kulturausgaben im Sinne einer kulturellen Grundversorgung wird man auch privates Engagement der Zivilgesellschaft nicht akquirieren können. "
Ob diese Enquetekommission imstande sein wird, die erforderlichen zwei Drittel von Bundestag und Bundesrat von der Verfassungsänderung zu überzeugen, wird man wohl nie wissen. Denn angesichts der wahrscheinlichen Neuwahlen sind ihre Tage gezählt. Ihre Amtszeit endet mit dieser Legislaturperiode. Der neue Bundestag müsste also – und darauf hoffen alle Mitglieder des Gremiums –eine neue Enquetekommission einberufen. Für die Nachfolgerin gäbe es genug zu tun. Es wäre bedauerlich, wenn von der Arbeit dieser Enquetekommission nur die Forderung nach dem Staatsziel Kultur übrig bliebe und alles andere ausgerechnet in Zeiten, da die Kultur unter massivem Druck steht, in der Ablage auf Nimmerwiedersehen verschwände.