
Eine entsprechende Änderung verabschiedete der Bundestag in Berlin. Damit soll das Gesetz auch an die EU-Einfuhrverordnung angepasst werden. Konkret sollen die Neuerungen beispielsweise den internationalen Leihverkehr zwischen Museen erleichtern.
Union und SPD: "Gesetz hat sich bewährt"
Im Kunsthandel gelten künftig zusätzliche Sorgfaltspflichten erst ab einem höheren Wert und die Sicherstellungen durch die Landeskulturbehörden werden klarer geregelt. Die Grundzüge des Ursprungsgesetzes bleiben aber bestehen. Dieses, so die Haltung von Union und SPD, habe sich bewährt. Der nun verabschiedete Entwurf war bereits unter der früheren Kulturstaatsministerin Roth von den Grünen erarbeitet worden.
Das Gesetz soll Kulturgut schützen, das in Deutschland wegen seiner herausragenden Bedeutung für die kulturelle Identität des Landes besonders wichtig ist - aber auch solches, das von anderen Staaten als nationales Kulturgut eingestuft wird.
Diese Nachricht wurde am 28.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.