
Wenn man antisemitische Vorfälle vollständig verhindern wolle, müsse man die Kunstfreiheit einschränken oder Zensur einführen, so Zimmermann. Dass im Jahr 2022 auf der Documenta antisemitische Bildmotive gezeigt worden seien, sei falsch gewesen. Für fast noch schwerwiegender halte er aber, dass man damals während der Ausstellung nicht vernünftig habe darüber diskutieren können. Die verantwortliche indonesische Kuratorengruppe Ruangrupa habe sich der Diskussion verweigert. Er gehe aber davon aus, dass mit der in der Zwischenzeit erneuerten künstlerischen Leitung eine Diskussion wieder möglich sein werde.
Code of Conduct nicht für künstlerische Leitung und Kuratoren
Mehrere Werke hatten auf der documenta 15 antisemitische Motive beinhaltet. In der Kritik stand vor allem ein 20 Jahre altes Banner mit dem Titel "People's Justice" des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi. Darauf sind unter anderem ein Soldat mit Schweinsgesicht und einem Helm mit der Aufschrift Mossad und ein Jude mit Raffzähnen zu sehen. Das Banner wurde zunächst verhüllt und später abgehängt.
Die Documenta führte daraufhin einen "Code of Conduct" ein. Der Kodex verpflichtet die Ausstellung, aktiv gegen Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einzutreten. Zimmermann wies darauf hin, dass der Kodex für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maßgeblich sei, jedoch nicht für die künstlerische Leitung und die kuratorischen Teams. Für diese Gruppen gelte uneingeschränkt die Kunstfreiheit.
Der Deutsche Kulturrat ist der in Berlin ansässige Dachverband der Kulturbranche.
Diese Nachricht wurde am 07.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
