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Berlin
Kultursenatsverwaltung will bei öffentlichen Fördergeldern verpflichtendes Bekenntnis gegen Antisemitismus

Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt will Empfänger von öffentlichen Fördergeldern mit einer Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus verpflichten. Dadurch solle außerdem kein Geld an Vereinigungen gehen, die als terroristisch oder extremistisch eingestuft werden, hieß es in einer Mitteilung.

    Joe Chialo (CDU), Berlins Kultursenator, spricht im dpa-Interview.
    "Kunst ist frei! Aber nicht regellos", sagt Berlins Kultursenator Joe Chialo von der CDU (Archivbild). (picture alliance / dpa / Britta Pedersen)
    Kultursenator Chialo von der CDU teilte mit, Kunst sei frei, aber nicht regellos. Weiter erklärte er, Kulturinstitutionen sowie fördernde Stellen trügen Verantwortung dafür, "dass mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderweitig ausgrenzenden Ausdrucksweisen gefördert werden".
    Zuwendungsbescheide werden den Angaben zufolge nur noch mit einer neu entwickelten Antidiskriminierungsklausel verschickt. Diese gelte jedoch nicht rückwirkend für bereits gestellte Anträge.
    Die neue Regelung solle präventiv gegen Diskriminierung und Antisemitismus wirken. Dabei orientiere sich die Senatsverwaltung an der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) und ihrer durch die Bundesregierung ergänzten Erweiterung.
    Zur Antisemitismus-Defintion der IHRA zählt unter anderem der Aufruf zum Töten von Juden, die Dämonisierung des Staates Israel oder der Vergleich der israelischen Politik mit den Taten der Nationalsozialisten sowie die Aberkennung des Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes.