
Über dieses Verfahren können das Bundeskanzleramt, Ministerien und Bundesbehörden beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" über Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder beantragt haben. Die Personen oder Organisationen werden nicht darüber informiert.
Laut SZ brachte schon 2020 der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken an dem Verfahren an und warnte vor dem Einschüchterungseffekt und bezweifelten die Verhältnismäßigkeit. 2022 stellt dann ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts klar: Geheimdienstinformationen dürfen nur an eine Stelle übermittelt werden, die nicht die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde ist, wenn es um den Schutz eines besonders gewichtigen Rechtsgutes gehe.
Ein Sprecher von Staatsminister Weimer sagte der SZ zufolge: Die Entscheidung entspreche der politischen Linie der Bundesregierung, "Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen". Was genau den Buchhändlern vorgeworfen wird, ist nicht bekannt.
Laut Bericht darf der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) die Streichung vornehmen, denn seine Behörde richtet den Preis aus. Betroffen sind die Buchhandlungen "Schwankende Weltkugel" in Berlin, "The Golden Shop" in Bremen und "Rote Straße" in Göttingen. Alle drei seien dem linken politischen Spektrum zuzuordnen. In der Vergangenheit wurden sie bereits von der Bundesregierung ausgezeichnet, heißt es in der SZ. Die Buchhändler würden mit der Auszeichnung auf ihren Webseiten werben.
Weimer hatte im Februar die Preistägerinnen und Preisträger des Buchandelspreises 2025 bekannt gegeben. Die Verleihung findet am 19. März auf der Leipziger Buchmesse statt.
Diese Nachricht wurde am 04.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
