Donnerstag, 25. April 2024

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Kunde, aber noch lange nicht König

Wofür ihre Studiengebühren eingesetzt werden, darauf haben Studierende nur wenig Einfluss, betont der Anwalt Wilhelm Achelpöhler aus Münster. Nach den Hochschulgesetzen der Länder gebe es kein echtes Mitspracherecht. Der Student als Gebührenzahler sei jetzt zwar Kunde, so Achelpöhler: "Er hat aber einen ähnlichen Status wie ein Kunde in der DDR, der sich ein Trabant kaufen möchte."

Moderation: Sandra Pfister | 16.02.2007
    Sandra Pfister: Wilhelm Achelpöhler, Anwalt in Münster, ist telefonisch mit uns verbunden. Herr Achelpöhler, Sie vertreten häufig Studierende in Verfahren gegen Hochschulen. Haben Sie schon Anfragen von Studierenden, die gegen die Verwendung ihrer Studiengebühren klagen wollen?

    Achelpöhler: Ja, es gibt durchaus Studierende, die sagen, wir werden da über den Tisch gezogen, wenn es um die Verteilung der Mittel geht, also Studierendenvertretungen, die also gucken wollen, inwieweit können sie das steuern, inwieweit haben sie Mitspracherecht. Da gibt es durchaus die ersten Streitigkeiten.

    Wilhelm Pfister: Und welche Aussichten haben diese Streitigkeiten, wenn Sie sie vertreten?

    Achelpöhler: Ja, das Hauptproblem ist eigentlich, dass nach allen Hochschulgesetzen der Länder die Mitwirkungsrechte der Studierenden relativ beschränkt sind. Es gilt ja häufig: Der Student als Gebührenzahler ist jetzt Kunde. Der hat aber einen ähnlichen Status wie ein Kunde in der DDR, der sich ein Trabant kaufen möchte. Die Rechte dieser Kunden sind ausgesprochen gering ausgeprägt. Die Studierenden haben meistens nur Anhörungsrechte. Sie haben das Recht, dass man ihre Vorschläge in die Überlegungen einbezieht. Aber ein echtes Mitspracherecht, so dass sie also entscheiden könnten, sehen die Hochschulgesetze durchweg nicht vor.

    Pfister: Kommen wir kurz mal auf das Beispiel zurück, was wir gerade gehört haben. Dass Philosophiestudenten Studiengebühren bezahlen, die aber überwiegend den Naturwissenschaftlern zugute kommen, ist das rechtens?

    Achelpöhler: Das wird durchaus rechtens sein können. Die Hochschule verwendet die Mittel nach eigenem Gutdünken. Sie kann also selbst darüber entscheiden, wie also Lehre und Studium verbessert wird, und deshalb haben die Studierenden nicht die Möglichkeit durchzusetzen, dass die Studiengebühren, die sie konkret bezahlen, auch in ihrem Fachbereich zur Verbesserung der Lehre und der Ausbildungsbedingungen verwendet werden. Da hat man also keinen unmittelbaren Anspruch darauf. Das Geld kann für alle möglichen Zwecke verwendet werden. In Niedersachsen ist da der Gestaltungsspielraum der Hochschulen sogar noch besonders weit. Andere Bundesländer sehen beispielsweise vor, dass die Studiengebühren nur zur Verbesserung der Lehre verwendet werden dürfen. In Niedersachsen ist das also viel freier, da kann man also auch Forschung damit finanzieren. Darum wird es hier im Bereich der Naturwissenschaften vielleicht auch gehen, und deshalb sind also die Rechte der Studierenden, auf die Verwendung der Mittel einzuwirken, in Niedersachsen besonders gering ausgeprägt.

    Pfister: In dem Beitrag kam auch gerade zur Sprache, dass Studiengebühren nicht für neue Professorenstellen verwendet werden dürfen, in Niedersachsen zumindest. Ist das nicht eine Einschränkung, die gerade Geisteswissenschaftler grundsätzlich benachteiligt?

    Achelpöhler: Genau. Also das wäre eine Einschränkung, die insbesondere Geisteswissenschaftler beeinträchtigt. Dass jetzt die Einnahmen in Niedersachsen nicht dazu verwendet dürfen, dass Professorenstellen eingesetzt werden, das wage ich so ein bisschen zu bezweifeln. Also in Niedersachsen ist es gerade so, dass das Gesetz vorschreibt dass die Einnahmen von der Hochschule einzusetzen sind, um insbesondere das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung von Bibliotheken und so weiter zu verbessern. Also mit anderen Worten: Es muss also zusätzliches Lehrpersonal, kann also durchaus eingestellt werden. Das ist also eine Sache, die im niedersächsischen Hochschulgesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Es darf allerdings nur zusätzliches Lehrpersonal verpflichtet werden, das das erforderliche Lehrangebot ergänzt oder vertieft. Es darf also kein Lehrpersonal finanziert werden, was quasi das abdeckt, was sowieso gemacht werden muss.

    Pfister: Fassen wir es noch mal zusammen: Was können Studierende im Moment konkret einfordern mit Blick auf ihre Studiengebühren?

    Achelpöhler: Die Studierenden können im Hinblick auf die Studiengebühren eigentlich nur einfordern, dass also ihre Forderungen und ihre Vorstellungen bei der Planung der Hochschule berücksichtigt werden. Das ist es dann leider auch. Sie haben dann noch die Möglichkeit, auf dem Wege der Rechtsaufsicht gegen die Verwendung der Mittel vorzugehen, dass also das Ministerium eingeschaltet wird, um zu überprüfen, ob denn hier die Mittel richtig verwendet worden sind. Aber ein echtes Mitspracherecht, dass die Studenten konkret mitentscheiden können, das gibt es leider nicht.