Die letzten Daten sollten heute bei der Bankenaufsicht in Bonn einlaufen. Denn heute ist Stichtag, zu dem die knapp 1900 Banken in Deutschland ihre rund 300.000 Anlageberater bei der Bafin melden: Name, Geburtsdatum, Ausbildung, Werdegang und ein Nachweis, dass der Mitarbeiter die nötige Zuverlässigkeit für eine Anlageberatung erfüllt.
Es ist klar: Nachdem Sparkassen und Banken ihre Kunden ohne Vorwarnung etwa in Zertifikate der später pleite gegangenen Lehman-Bank getrieben haben, nachdem hoffentlich jedermann klar wurde, dass Berater eigentlich Verkäufer sind, die für ihren Arbeitgeber Provisionen erwirtschaften sollen und nicht zuvörderst dem Kunden dienen, nach alldem bestand Handlungsbedarf in Sachen Kundenschutz. Die Branche sieht das ein, wenn sie auch über die Bürokratie des nun gewählten Verfahrens klagt. Der für die Finanzmärkte zuständige Geschäftsführer des Bankenverbandes, Herbert Jütten:
"Richtig ist, dass die Bafin eine Möglichkeit haben muss nachzufassen, ob Kunden richtig beraten werden. Wir haben seinerzeit deutlich gemacht, dass hier andere Maßnahmen zur Verfügung gestanden hätten. Insbesondere hat die Bafin im Rahmen regelmäßiger Kontrollen Zugriffe auf die Kundenbeschwerdesysteme, die Banken vorrätig halten müssen.
Das heißt: Die Bafin hätte die Möglichkeit gehabt, auch in den Banken die entsprechenden Daten zu erheben und diese abzugleichen mit den Erfahrungen, den Ermittlungsergebnissen, die sie hinsichtlich der Beratungsqualität haben. Nun aber hat der Gesetzgeber entschieden. Es wird das Register geben. Und insofern werden die Banken jetzt ihren Beitrag dazu leisten, dass das Register ordnungsgemäß funktionieren kann."
Wer in seine Geschäftsbank, Volksbank oder Sparkasse geht und Rat sucht, wie ein bestimmter Geldbetrag angelegt werden soll, kann sich vorab nicht in der Datenbank über seinen Berater informieren. Dorothea Mohn aus dem Fachbereich Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, Kunden könnten nur indirekt von der Datenbank profitieren:
"Es ist ein internes Dokument ohne Zugriffsmöglichkeit für Verbraucher. Wir würden uns allerdings an dieser Stelle zumindest wünschen, wenngleich nicht der einzelne Berater öffentlich genannt werden sollte, dass zumindest die Beschwerden pro Kreditinstitut öffentlich gemacht würden. Denn nach unserer Beobachtung ist öffentlicher Druck das beste Mittel, um gutes Verhalten am Markt durchzusetzen. Das wäre sicherlich eine Sache, die man in diesem Sinne noch nachjustieren sollte gesetzgeberisch."
Frau Mohn hält das Beraterregister gleichwohl für hilfreich:
"Das Register kann eine gewisse abschreckende Wirkung erzeugen. Und es kann, wenn die Bafin das Register intensiv nutzt, gute Hinweise auf Probleme an bestimmten Stellen, bei bestimmten Vertriebsvorgesetzten, bei bestimmten Beratern offenlegen. Und die Bafin hat dann die Möglichkeit, gezielt ihre Kontrollen darauf anzuwenden. Und somit kann es zumindest indirekt dem Verbraucher etwas bringen, dass ein gewisser Druck auf gutes Verhalten in der Anlagevermittlung erzeugt wird."
Auch die Branche selbst gibt sich optimistisch, dass der Gesetzgeber sein Ziel erreichen werde, zumal die Kreditwirtschaft selbst dorthin wolle. Bankenverbandgeschäftsführer Jütten:
"Ich glaube, dass die Berater in Deutschland sich im Moment in einer Umbruchsituation befinden. Sie nehmen wahr, dass sie in den Fokus der Aufsicht rücken, in einem völlig anderen Maße, als dies bisher der Fall gewesen ist. Übrigens: anders als ihre Kollegen im sogenannten grauen Kapitalmarkt, der von dieser Regelung nicht betroffen wird.
Also: Die Bankmitarbeiter im regulierten Kapitalmarkt sehen sich in den Fokus der Aufsicht genommen. Auch die Institute sind spätestens seit den Vorgängen, die wir mit dem Begriff 'Lehman' verbinden, in erhöhtem Maße darum bemüht, Beratungsqualität sicherzustellen. Und insofern glaube ich schon, dass von dem gesamten Prozess ein Ruck hin zu einer noch besseren Qualität ausgehen wird."
Geliebt wird das Beraterregister gleichwohl nicht. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon, sagt, damit würden Mitarbeiter pauschal an den Pranger gestellt, ohne dass Beschwerden Substanz oder Berechtigung haben müssten. Er bezieht sich unter anderem darauf, dass auch unberechtigte Kundenbeschwerden an die Bafin weitergeleitet werden müssen.
Ähnliche Bedenken gegen das Register als moderner Pranger hegt auch namens ihrer Mitglieder die Gewerkschaft Verdi. Und eine Volksbank hat gar Verfassungsbeschwerde gegen das Beraterregister eingereicht. Es verletzte die Berufsfreiheit, wenn die Bankenaufsicht ohne Gerichtsbeschluss Beschäftigungsverbote verhängen dürfe. Zumal freie Vermögensberater ähnlichen Kontrollen nicht unterlägen.
Es ist klar: Nachdem Sparkassen und Banken ihre Kunden ohne Vorwarnung etwa in Zertifikate der später pleite gegangenen Lehman-Bank getrieben haben, nachdem hoffentlich jedermann klar wurde, dass Berater eigentlich Verkäufer sind, die für ihren Arbeitgeber Provisionen erwirtschaften sollen und nicht zuvörderst dem Kunden dienen, nach alldem bestand Handlungsbedarf in Sachen Kundenschutz. Die Branche sieht das ein, wenn sie auch über die Bürokratie des nun gewählten Verfahrens klagt. Der für die Finanzmärkte zuständige Geschäftsführer des Bankenverbandes, Herbert Jütten:
"Richtig ist, dass die Bafin eine Möglichkeit haben muss nachzufassen, ob Kunden richtig beraten werden. Wir haben seinerzeit deutlich gemacht, dass hier andere Maßnahmen zur Verfügung gestanden hätten. Insbesondere hat die Bafin im Rahmen regelmäßiger Kontrollen Zugriffe auf die Kundenbeschwerdesysteme, die Banken vorrätig halten müssen.
Das heißt: Die Bafin hätte die Möglichkeit gehabt, auch in den Banken die entsprechenden Daten zu erheben und diese abzugleichen mit den Erfahrungen, den Ermittlungsergebnissen, die sie hinsichtlich der Beratungsqualität haben. Nun aber hat der Gesetzgeber entschieden. Es wird das Register geben. Und insofern werden die Banken jetzt ihren Beitrag dazu leisten, dass das Register ordnungsgemäß funktionieren kann."
Wer in seine Geschäftsbank, Volksbank oder Sparkasse geht und Rat sucht, wie ein bestimmter Geldbetrag angelegt werden soll, kann sich vorab nicht in der Datenbank über seinen Berater informieren. Dorothea Mohn aus dem Fachbereich Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, Kunden könnten nur indirekt von der Datenbank profitieren:
"Es ist ein internes Dokument ohne Zugriffsmöglichkeit für Verbraucher. Wir würden uns allerdings an dieser Stelle zumindest wünschen, wenngleich nicht der einzelne Berater öffentlich genannt werden sollte, dass zumindest die Beschwerden pro Kreditinstitut öffentlich gemacht würden. Denn nach unserer Beobachtung ist öffentlicher Druck das beste Mittel, um gutes Verhalten am Markt durchzusetzen. Das wäre sicherlich eine Sache, die man in diesem Sinne noch nachjustieren sollte gesetzgeberisch."
Frau Mohn hält das Beraterregister gleichwohl für hilfreich:
"Das Register kann eine gewisse abschreckende Wirkung erzeugen. Und es kann, wenn die Bafin das Register intensiv nutzt, gute Hinweise auf Probleme an bestimmten Stellen, bei bestimmten Vertriebsvorgesetzten, bei bestimmten Beratern offenlegen. Und die Bafin hat dann die Möglichkeit, gezielt ihre Kontrollen darauf anzuwenden. Und somit kann es zumindest indirekt dem Verbraucher etwas bringen, dass ein gewisser Druck auf gutes Verhalten in der Anlagevermittlung erzeugt wird."
Auch die Branche selbst gibt sich optimistisch, dass der Gesetzgeber sein Ziel erreichen werde, zumal die Kreditwirtschaft selbst dorthin wolle. Bankenverbandgeschäftsführer Jütten:
"Ich glaube, dass die Berater in Deutschland sich im Moment in einer Umbruchsituation befinden. Sie nehmen wahr, dass sie in den Fokus der Aufsicht rücken, in einem völlig anderen Maße, als dies bisher der Fall gewesen ist. Übrigens: anders als ihre Kollegen im sogenannten grauen Kapitalmarkt, der von dieser Regelung nicht betroffen wird.
Also: Die Bankmitarbeiter im regulierten Kapitalmarkt sehen sich in den Fokus der Aufsicht genommen. Auch die Institute sind spätestens seit den Vorgängen, die wir mit dem Begriff 'Lehman' verbinden, in erhöhtem Maße darum bemüht, Beratungsqualität sicherzustellen. Und insofern glaube ich schon, dass von dem gesamten Prozess ein Ruck hin zu einer noch besseren Qualität ausgehen wird."
Geliebt wird das Beraterregister gleichwohl nicht. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon, sagt, damit würden Mitarbeiter pauschal an den Pranger gestellt, ohne dass Beschwerden Substanz oder Berechtigung haben müssten. Er bezieht sich unter anderem darauf, dass auch unberechtigte Kundenbeschwerden an die Bafin weitergeleitet werden müssen.
Ähnliche Bedenken gegen das Register als moderner Pranger hegt auch namens ihrer Mitglieder die Gewerkschaft Verdi. Und eine Volksbank hat gar Verfassungsbeschwerde gegen das Beraterregister eingereicht. Es verletzte die Berufsfreiheit, wenn die Bankenaufsicht ohne Gerichtsbeschluss Beschäftigungsverbote verhängen dürfe. Zumal freie Vermögensberater ähnlichen Kontrollen nicht unterlägen.