
Wie die Sammlung Emil Bührle mitteilte, reagiert man damit auf eine Neubewertung des US-amerikanischen State Department. Es hatte im März neue "Best Practice"-Richtlinien zum Umgang mit NS-Raubkunst und -Fluchtkunst veröffentlicht. Man wolle gemeinsam mit den Rechtsnachfolgern der ehemaligen Besitzer nach einer fairen und gerechten Lösung suchen, hieß es. Betroffen sind unter anderem Werke von Claude Monet, Vincent van Gogh und Paul Gauguin.
Bericht eines unabhängigen Experten angekündigt
Die Sammlung aus dem Erbe des Schweizer Waffenfabrikanten Bührle ist seit 2021 in einem Neubau des Züricher Kunsthauses zu sehen. Daran hatte sich jahrelang scharfe Kritik entzündet, weil Bührle, der wirtschaftlich vom Zweiten Weltkrieg profitierte, auch Kunst kaufte, die heute als Raub- oder Fluchtkunst gilt. Das bedeutet, dass sie ihren jüdischen Eigentümern vom NS-Regime geraubt wurde oder diese im Zuge ihrer Flucht gezwungen waren, die Werke zurückzulassen oder unter Wert zu verkaufen. Die Stiftung, der die Exponate formell gehören, hat die Provenienzgeschichte aller Werke aufarbeiten lassen. Beanstandete Werke wurden teilweise zurückgegeben oder ein zweites Mal gekauft. In der Ausstellung können Besucherinnen und Besucher mithilfe von QR-Codes die Provenienzgeschichte nachvollziehen.
Nach der Aufarbeitung durch die Stiftung selbst wurde im vergangenen Jahr ein unabhängiger Experte mit einer Prüfung beauftragt. Sein Bericht wird für Ende des Monats erwartet.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.