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Urteil
Kunstsammler scheitert am BGH mit Löschantrag in Datenbank für NS-Raubgut

Ein Kunsthändler ist am Bundesgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, einen Eintrag in einer Datenbank für potenzielles NS-Raubgut löschen zu lassen.

    Ein Tablet, auf dem in einem Browser der Internet-Auftritt der Lost Art-Datenbank geöffnet ist.
    Die Lost Art-Datenbank soll frühere Eigentümer oder deren Erben mit heutigen Besitzern zusammenzubringen. (Marijan Murat / dpa / Marijan Murat)
    Das Gericht in Karlsruhe urteilte, dass das Interesse früherer Eigentümer beziehungsweise ihrer Rechtsnachfolger und das allgemeine öffentliche Interesse an der Herkunft NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter überwiegen. Der Mann hatte gegen Treuhänder eines kanadischen Trusts geklagt, die eine Suchmeldung auf der Internetseite der Lost-Art-Datenbank für das Gemälde "Kalabrische Küste" des Malers Andreas Achenbach (1815-1910) veranlasst hatten.
    Das Bild wurde 1937 von dem jüdischen Kunsthändler Max Stern verkauft, bevor er nach der erzwungenen Aufgabe seiner Galerie nach Kanada auswanderte. 1999 wurde es in London von einem Kunstsammler ersteigert. Er hatte im Rahmen einer Ausstellung in Baden-Baden erfahren, dass das Bild in der Datenbank auftaucht und via Interpol gesucht wird. Der Mann wollte, dass sein Eigentum nicht weiter bemäkelt wird - ein Wiederverkauf gilt als schwierig. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert.
    (Az. V ZR 112/22)
    Diese Nachricht wurde am 22.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.