Bundesrat
Länder billigen Erleichterungen bei Balkonkraftwerken

Mieter haben künftig grundsätzlich das Recht, ein sogenanntes Balkonkraftwerk zu installieren.

    Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon unter bunt bepflanzten Blumenkästen.
    "Kleine Balkonkraftwerke" dürfen in Zukunft auch ohne Zustimmung des Vermieters angebracht werden. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Stefan Sauer)
    Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat entsprechende Gesetzesänderungen. Vermieter dürfen demnach ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Ausnahmen gelten beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden.
    Der Bundesrat billigte außerdem ein Gesetz, das schwangere Frauen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen soll. Sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken sind künftig verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
    Auf Antrag Hessens sprach sich der Bundesrat zudem für eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung aus. Demnach soll Ermittlern bei Fällen von schwerer Kriminalität - etwa sexueller Gewalt an Kindern - die einfachere Speicherung von IP-Adressen ermöglicht werden. Mit dem Vorschlag muss sich nun der Bundestag befassen.
    Diese Nachricht wurde am 27.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.