Bundesrat
Länder billigen Gesetz zum Verbot von "Gehsteigbelästigung"

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das schwangere Frauen besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen soll.

    Eine Wissenschaftlerin schaut in einem Labor durch ein Mikroskop.
    Die Entwicklung und Herstellung von Medikamenten soll einfacher werden. (Archivbild) (dpa / picture alliance / Christian Vorhofer)
    Sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken sind künftig verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
    Die Länderkammer billigte außerdem ein Gesetz, das die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln in Deutschland erleichtern soll. So sollen etwa Zulassungsverfahren für Arzneimittel sowie die Genehmigung und Umsetzung klinischer Prüfungen beschleunigt werden.
    Auf Antrag Hessens sprach sich der Bundesrat zudem für eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung aus. Demnach soll Ermittlern bei Fällen von schwerer Kriminalität - etwa sexueller Gewalt an Kindern - die anlasslose Speicherung von IP-Adressen ermöglicht werden. Mit dem Vorschlag muss sich nun der Bundestag befassen.
    Diese Nachricht wurde am 27.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.