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Streit um Krankenhausreform
Länder lassen Pläne des Bundes prüfen

Im Streit um die Krankenhaus-Reform lassen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein die Pläne der Bundesregierung auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Die Länder werfen Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor, mit den Vorschlägen seine Kompetenzen zu überschreiten.

    Menschen betreten den Haupteingang des Universitätsklinikums in Kiel
    Streit um die künftige Finanzierung der Krankenhäuser - hier das Universitätsklinikum Kiel. (picture alliance / dpa / Frank Molter)
    Holetschek sagte, man wolle wissen wo die rote Linie sei, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletze. Der CSU-Politiker betonte, die Krankenhausplanung sei Ländersache. Laumann, CDU, erklärte in Düsseldorf, das Gutachten solle Klarheit bringen. Die Länder dürften im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden. Lauterbach habe bei den Bund-Länder-Beratungen versprochen, dass man auf Augenhöhe verhandele und gemeinsam beschließe. Man könne keiner Reform zustimmen, die den Ländern die "Beinfreiheit" zum Gestalten nehme. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin von der Decken, ebenfalls CDU, kritisierte, mit den vom Bund geplanten Strukturveränderungen werde es erhebliche Kostenfolgen geben.
    Nach Laumanns Angaben wird mit Ergebnissen des Rechtsgutachters im Frühjahr gerechnet. Es wird vom Rechtswissenschaftler Wollenschläger von der Universität Augsburg erstellt.

    Lauterbach warnt vor Alleingang

    Bundesgesundheitsminister Lauterbach besteht darauf, dass bei der Reform deutschlandweit festgelegt wird, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Der SPD-Politiker hatte Nordrhein-Westfalen deshalb kürzlich vor einem Alleingang gewarnt und mit dem Entzug von Bundesgeldern gedroht.
    Die Reform besteht auf Vorschlägen einer Experten-Kommission. Das bisherige System der Fallpauschalen soll demnach weitgehend abgeschafft werden. Vorgesehen ist zudem, dass kleine Krankenhäuser sich auf eine Grundversorgung konzentrieren, während komplexere Eingriffe vor allem in großen, entsprechend spezialisierten Kliniken stattfinden sollen. Eckpunkte der Reform sollen im Sommer vorgelegt werden.
    Diese Nachricht wurde am 13.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.