
Die bisherigen Maßnahmen seien unzureichend, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es bestätigte damit ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das die Länder schon 2023 verpflichtet hatte, mehr für den Grundwasserschutz zu tun. Niedersachsen und NRW hatten gegen dieses Urteil Revision eingelegt.
Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für Nitrat an vielen Grundwassermessstellen überschritten. Die Belastung wird auf eine intensive Düngung etwa mit Gülle in den vergangenen Jahrzehnten zurückgeführt.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie geht von einem Präzedenzfall für den Gewässerschutz in Deutschland aus.
Diese Nachricht wurde am 06.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.