Bundesrat
Länder wollen härtere Strafen für Taten mit K.o.-Tropfen

Raub- und Sexualdelikte unter Nutzung von K.o.-Tropfen sollen nach dem Willen des Bundesrats schärfer geahndet werden. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen. Er sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor.

    Eine Frau greift nach einem Glas mit einem Cocktail in einem Club.
    K.O.-Tropfen werden von Tätern häufig unbemerkt in Getränke getan. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Bislang gilt das nur, wenn bei der Tat eine Waffe verwendet wird. Wer K.o.-Tropfen einsetze, spiele aber immer mit dem Leben des Opfers, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Limbach von den Grünen. "Der Täter handelt mit derselben kriminellen Energie wie derjenige, der ein Messer einsetzt." Hessens Ministerpräsident Rhein (CDU) sprach von heimtückischen und besonders perfiden Versprechen, deren Opfer häufig Frauen seien. Der Gesetzenturf wird nun an Bundesregierung und Bundestag weitergeleitet.
    K.o.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen. Sie sind weitgehend geschmacksneutral und verändern die Wahrnehmung. Menschen können dadurch in einen Zustand der Willenlosigkeit geraten.

    Länder für Gleichstellung von Familien mit zwei Müttern

    Darüber hinaus hat sich der Bundesrat am Freitag mit der rechtlichen Gleichstellung von Familien mit zwei Müttern befasst. In einer Entschließung fordert die Länderkammer gleiche Rechte bei der Elternschaft für Frauen, die gemeinsam ein Kind haben.
    Nach geltender Rechtslage wird bei der Geburt eines Kindes nur die Frau als Mutter eingetragen, die das Kind zur Welt bringt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung nun, das Abstammungsrecht zu ändern. Der nicht gebärenden Frau solle dadurch ein gleichwertiger Mutterschaftsstatus gewährt werden.
    Diese Nachricht wurde am 23.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.