
Mit dem Gesetz soll die Dauer von Gerichtsverfahren etwa für den Ausbau von Verkehrs- und Energienetzen verkürzt werden. So können Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Fristablauf vorgebracht werden, zurückgewiesen werden. Die Gerichte sollen dann ohne weitere Ermittlung eine Entscheidung fällen.
Der Bundesrat wird heute auch noch über ein vereinfachtes Verfahren für neue Wind- und Solar-Energie-Anlagen entscheiden. Im Bundestag war die Gesetzesreform bereits am Vormittag gebilligt worden. Damit entfallen in vielen Fällen Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen.
Diese Nachricht wurde am 03.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.