
Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. April in Kraft treten. Es erlaubt Erwachsenen den Konsum sowie in begrenzter Menge den Besitz und den Anbau der Droge. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich, die Länderkammer hätte jedoch den Vermittlungsausschuss einschalten und das Vorhaben dadurch verzögern können. Dafür vortierten Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland. Die Stimme Sachsens wurde als ungültig gewertet, weil sich die Landesregierung nicht auf eine gemeinsame Haltung im Bundesrat verständigen konnte. Alle anderen Bundesländer enthielten sich.
Diese Nachricht wurde am 22.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.