
Nach dem Bundestag hat auch die Länderkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes gebilligt. Damit können zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts nicht mehr mit einfacher, sondern nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.
Außerdem stimmte der Bundesrat den Anpassungen im Tarifverlauf der Einkommensteuer zu, mit denen der Effekt der sogenannten Kalten Progression ausgeglichen werden soll. Zudem steigt das Kindergeld ab Januar um fünf auf 255 Euro pro Monat.
Diese Nachricht wurde am 20.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.