
Nach dem Bundestag hat auch die Länderkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes gebilligt. Damit können zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts nicht mehr mit einfacher, sondern nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Im Grundgesetz festgelegt ist auch nun die Anzahl der Senate, Richter und deren Amtszeit. Hintergrund der Entscheidung war die wachsende Sorge über den Einfluss extremistischer Parteien auf die deutsche Justiz.
Außerdem stimmte der Bundesrat den Anpassungen im Tarifverlauf der Einkommensteuer zu, mit denen der Effekt der sogenannten Kalten Progression ausgeglichen werden soll. Zudem steigt das Kindergeld ab Januar um fünf auf 255 Euro pro Monat. Die Länderkammer billigte ferner eine Verordnung der Bundesregierung, wonach in der Pflegeversicherung ab Januar der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben wird.
Diese Nachricht wurde am 20.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.