Bei einem solch rasanten Anwachsen des Umgebungslärms mit all seinen Auswirkungen ist es leicht, sich zu verdeutlichen, dass sich der menschliche Organismus nicht ohne Weiteres auf diese neuen Umweltbedingungen einstellen kann. Deshalb leiden Menschen, die Lärm ausgesetzt sind, und die gesundheitlichen Folgen sind teilweise dramatisch.
Es gibt ein sehr hohes Todesfallrisiko durch Herzinfarkt, hervorgerufen durch lärmbedingten Bluthochdruck. Das macht einige Tausend Tote pro Jahr in Deutschland aus. Der Körper reagiert auf Schlaf- und Kommunikationsstörungen durch Lärm mit Stress, weil das Fatale am Lärm ist, dass das Ohr nicht abschalten kann und stetig die Signale von außen empfängt, vor allem auch Nachts, während des Schlafs.
Die Lärmverwaltung dagegen, also die Reaktion der zuständigen Behörden, auf die Tatsache, dass immer mehr Menschen am Lärm erkranken, gar sterben, wird als unzureichend bezeichnet, insbesondere werde an der falschen Stelle angepackt: Es wird immer an den Symptomen gewerkelt, sagen die Verbände, statt die Ursachen zu bekämpfen. Das heißt im Klartext: Schallschutzdämme an großen Straßen werden gebaut oder Anwohner von Flughäfen werden mit Schallschutzfenstern ausgestattet. Die Lärmquellen dagegen werden kaum eingeschränkt. Es werde nicht die Ruhe geschützt, sondern der Lärm, so klingt das zugespitzt. Und dagegen hilft nur ein Rundumschlag, eine Gesetzesinitiative, die, so Wilfried Kühling vom BUND, an die Wurzel des Übels gehen müsse.
Unsere Forderung lautet daher zunächst sehr grundsätzlich: Zusammenführen des Lärmschutzes in ein Gesetzbuch zur Lärmvermeidung und zum Ruheschutz, wobei die Definition rechtliche Verankerung des Ruheschutzes erstmals bewerkstelligt werden muss. Eine rechtliche Verankerung des Vermeidungs- und Vorsorgeprinzips, ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Lärmsanierung ab einem Wert von 55 Dezibel des Tags und 45 Dezibel des Nachts.
55 Dezibel, der genannte Wert, der am Tag noch als erträglich erachtet wird, entspricht etwa dem Geräuschpegel eines Gespräches in einem Raum. Das klingt erst mal nicht so dramatisch, man muss sich allerdings klarmachen, dass hier von dauerhaften Hintergrundgeräuschen gesprochen wird, und da kann ein solcher Pegel, wenn er ständig herrscht, einigen Schaden anrichten. Das Gesetzbuch zur Lärmverminderung, das hier vorgeschlagen wird, soll dazu führen, dass sich Lärm-Opfer endlich wehren können, was, derzeit noch nicht der Fall ist, wie Dieter Krane vom Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung erläutert.
Da sind die Menschen, die in der Nähe von stark befahrenen Straßen und Schienenwegen wohnen ohne rechtlichen Schutz dem Lärm ausgesetzt, ob er gesundheitsschädlich ist, oder nicht.
Konkrete Maßnahmen gegen Lärm gibt es viele, man will endlich Standards schaffen, die bestimmen, wann Gebiete als lärmbelastet gelten. Auch soll nicht mehr in unterschiedliche Lärmquellen unterschieden werden. Nach geltendem Recht ist es zum Beispiel so, dass man sich gegen Autolärm wehren kann, nicht aber gegen den gleichen Lärmpegel, wenn er vom Schienenverkehr stammt.