"Gerade in entlegenen ländlichen Gebieten in der Dritten Welt stellt man fest, dass die Frauen etwa 80 Prozent der Nahrungsmittelproduktion für ihre Familien, für ihre Dörfer auf den eigenen Schultern tragen. Das heisst, sie sind es, die die Nahrung und das Wasser für die Familie, für die Kinder herbeischaffen müssen und deswegen muss jede Agrarreform, die bei den Betroffenen ankommen soll, bei den Frauen ankommen und ansetzen."
Doch von einer Bodenreform, die die Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufhebt, ist man in vielen Ländern noch weit entfernt. Sue Mbaya ist Beraterin für eine nichtstaatliche Organisation, die sich um die Landrechtsfragen im südlichen Afrika kümmert. Sie kennt die Situation in den einzelnen Ländern. So gibt es etwa in Simbabwe kein Gesetz, dass Frauen verbietet, Land zu besitzen - wie in Swaziland oder Lesotho. Denn geschlechtliche Diskriminierung ist in Simbabwe laut Verfassung verboten. Doch Familienrecht bleibt davon unberührt. Gerade dieses Recht greift aber immer dann, wenn Frauen in Not sind und Eigentum brauchen, sagt Sue Mbaya - bei Erbschaftsfragen und Scheidung zum Beispiel. Und genau in solchen Zeiten versage die Verfassung. Sie schütze die Frauen nicht mehr, sondern unterstütze ihre Diskriminierung.
Weltweit gehört Frauen nur etwa ein Prozent des Bodens. Häufig verfügen sie nur über sogenannte sekundäre Rechte, wie das Sammeln von Holz und Früchten oder den Anbau von Heilpflanzen und Tierfutter. Ohne das Recht auf Land haben die Frauen aber keinerlei Zugang zu Krediten, mit denen sie zum Beispiel landwirtschaftliche Geräte anschaffen könnten. Selbst neue Gesetze konnten daran bisher nicht viel ändern. So haben etwa in Botswana die Frauen auf dem Papier seit kurzem rechtlichen Zugang zu Land - in der Realität wird er ihnen weiterhin verweigert. Dabei werden immerhin 30 Prozent der Haushalte im südlichen Afrika von Frauen geführt. Viele dieser Frauen leben in Dörfern - ohne Landbesitz und verlassen von ihren Männern, die zu einer anderen Frau in die Stadt zogen. Sue Mbaya weiss, dass die Frage nach Vererbung und Besitz von Land in Afrika viel mit dem traditionellen Clandenken zu tun hat.
Auch die Angst im Clan ist immer dieselbe: Die Frau heiratet irgend jemanden von außerhalb und das Land, das der Gemeinschaft gehörte, wandert in die Hände eines Fremden. Nur wenn man sich mit diesem Denken auseinandersetze, könne man dauerhaft etwas verändern, meint Mbaya. Auch Volker Hausmann von der Deutschen Welthungerhilfe weiss, dass von außen nur vorsichtig auf das traditionelle Erbrecht Einfluss genommen werden kann:
"Bestand hat nur, was die Menschen, das heisst, was die Gesellschaft, was das konkrete Dorf selber macht. Wir können es beeinflussen, einmal indem wir die nationalen Regierungen animieren, ne ordentliche Gesetzgebung zu machen, die ja auch im Prinzip dann für die traditionellen Kulturen gilt. Das ist aber nur ein kleiner Baustein und wir müssen dann in diese traditionellen Kulturen rein mit Angeboten. Und das funktioniert auch. Das können wir aus der eigenen Praxis der Deutschen Welthungerhilfe ihnen an vielen Fällen von Frauengruppen erzählen, die am Anfang sehr kritisch von den Männer beäugt worden sind, als dann die Männer aber spitz kriegten, die Familie und auch sie selber haben etwas davon, beispielsweise ihre Söhne, in islamischen Gegenden haben was davon, da hat sich das sukzessive gewandelt und dann war man eben auch bereit, beispielsweise für Gärten in der Trockenzeit Nutzungsrechte am Land den Frauen zuzugestehen."
Langfristig hilft nur Aufklärung bestätigt Sue Mbaya - und zwar nicht nur bei den Männern, sondern auch bei den Frauen selbst. Die nämlich haben sich mit den bestehenden Verhältnissen oft irgendwie arrangiert und Angst, mit neuen Forderungen etwas kaputtzumachen.