Niedersachsen
Landes-AfD als extremistische Bestrebung eingestuft - Partei klagt dagegen

Der Landesverfassungsschutz in Niedersachsen hat die dortige AfD zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" hochgestuft.

    Bei einer Demonstration ist eine Fahne mit dem Logo der "Alternative für Deutschland" (AfD) zu sehen.
    "Extremistische Bestrebung" - so die Einstufung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz. (IMAGO / Herrmann Agenturfotografie / IMAGO / Udo Herrmann)
    Dies ist nach Angaben von Landesinnenministerin Behrens die höchste Einstufung. Der Landesverband gilt zudem als extremistische Bestrebung. Behrens sagte in Hannover, die Landes-AfD sei eindeutig dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzuordnen. Sie mache den Staat und seine demokratischen Institutionen verächtlich. Zudem propagiere sie unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen aus der Mitte der Gesellschaft. Die Fortsetzung der Beobachtung der AfD durch den niedersächsischen Verfassungsschutz sei vor diesem Hintergrund die logische Konsequenz, fügte die SPD-Politikerin hinzu. 
    Die AfD reichte Klage gegen die Entscheidung des Verfassungsschutzes ein. Der Landesvorsitzende Schledde sagte, man weise die Anschuldigungen auf das Schärfste zurück.
    Diese Nachricht wurde am 17.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.