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Tarifstreit
Landesarbeitsgericht berät am Abend über Lokführerstreik - Notfahrplan sorgt morgen für erhebliche

Das Hessische Landesarbeitsgericht wird am Abend über die Berufung der Deutschen Bahn wegen des bevorstehenden Lokführerstreiks entscheiden.

    Der Deutsche-Bahn-Tower in Berlin mit dem DB-Logo in rot.
    Hessisches Landesarbeitsgericht entscheidet über die Berufung der Deutschen Bahn über Lokführerstreik. (picture-alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte gestern einen Antrag des Unternehmens auf einstweilige Verfügung abgelehnt. Die Verhandlung des Landesarbeitsgerichts beginnt um 17 Uhr.
    Bereits eine Stunde später sollen die ersten Streiks der GDL im Güterverkehr der Deutschen Bahn beginnen. Im Personenverkehr ist ein dreitägiger Ausstand geplant - von 2 Uhr in der Nacht bis Freitagabend, 18 Uhr.
    Die Bahn teilte inzwischen mit, Fahrgäste müssten sich morgen in jedem Fall auf erhebliche Beeinträchtigungen im Fern- und Regionalverkehr einstellen. Der eingeschränkte Ersatzfahrplan gelte auch, wenn der Streik nicht stattfinde.
    Diese Nachricht wurde am 09.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.