
Seit dem vergangenen Jahr bekommen Betroffene von SED-Unrecht höhere finanzielle Unterstützung und auch die Anerkennung wurde erleichtert. "Die umfassende Reform der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze im Januar 2025 hat eine spürbare Auswirkung auf unsere Arbeit", betonte Beleites. Auffällig sei zudem, dass die Beratungsfälle komplexer geworden seien.
Größte Gruppe von Ratsuchenden: Menschen, die als Kinder in DDR-Heimen untergebracht waren
Die größte Einzelgruppe von Ratsuchenden in der Landesbehörde waren im Vorjahr Menschen, die als Kinder in Heimen in der damaligen DDR untergebracht wurden, gefolgt von jenen, die eine strafrechtliche Rehabilitierung anstrebten. Auch die Recherche von Unterlagen in Archiven und bei Behörden sowie die berufliche Rehabilitation machten eine große Zahl von Gesprächen aus. Das Land hatte zusammen mit dem Caritasverband an 18 Orten in Sachsen-Anhalt Beratungstermine angeboten.
Neues Rehabilitierungsrecht
Mit den vom Bundestag beschlossenen Reformen wurde die Opferrente für strafrechtlich Rehabilitierte erhöht und dynamisiert, ebenso die Ausgleichszahlungen für beruflich Verfolgte und verfolgte Schüler. Menschen, die aus dem Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze zwangsausgesiedelt wurden, erhalten eine Einmalzahlung. Zudem wurde die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds beschlossen und eine deutliche Erleichterung bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden, die auf politische Haft zurückzuführen sind.
Laut Beleites gibt es für zwei Betroffenengruppen jedoch noch keine befriedigenden Entschädigungsmöglichkeiten: Dies seien die Opfer des staatlichen Zwangsdopings im Sport und die von der kontaminierten Anti-D-Prophylaxe betroffenen Frauen. "Hier arbeiten wir gemeinsam mit der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag und den Verfolgtenverbänden intensiv an befriedigenden Lösungen", ergänzte er.
Diese Nachricht wurde am 07.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
