
Das beschloss der Senat. Von der Erhöhung um 5,3 Prozent profitieren Beschäftigte im Landesdienst und in Landesunternehmen. Auch private Firmen, die öffentliche Aufträge vom Land Berlin bekommen, müssen ihren daran beteiligten Mitarbeitern mindestens diesen Stundenlohn bezahlen.
Bundesweit liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn derzeit bei 12 Euro 41 pro Stunde.
Diese Nachricht wurde am 09.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.